Datenerhebung in Rahmen der Kulturförderabgabe

Bitte teilen Sie mir mit, welche Personenbezogenen Daten Sie in Rahmen der Kulturförderabgabe bei sich speichern.

Bitte nennen Sie mir, wie ihre Datenbank aufgebaut ist, welche Daten Sie in welchem Feld speichern. Nennen Sie mir bitte auch die Struktur der Datenbank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2015
  • Frist
    17. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenerhebung in Rahmen der Kulturförderabgabe [#8394]
Datum
15. Januar 2015 22:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Personenbezogenen Daten Sie in Rahmen der Kulturförderabgabe bei sich speichern. Bitte nennen Sie mir, wie ihre Datenbank aufgebaut ist, welche Daten Sie in welchem Feld speichern. Nennen Sie mir bitte auch die Struktur der Datenbank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenerhebung in Rahmen der Kulturfördera…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenerhebung in Rahmen der Kulturförderabgabe [#8394]
Datum
19. Februar 2015 16:13
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenerhebung in Rahmen der Kulturförderabgabe" vom 15.01.2015 (#8394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Datenerhebung im Rahmen der Kulturförderabgabe (#8394) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.01.2015 ist …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Datenerhebung im Rahmen der Kulturförderabgabe (#8394)
Datum
17. März 2015 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.01.2015 ist bei mir mit heutigem Datum eingegangen. Ich bitte daher, die verspätete Nachricht über den Eingang Ihres Antrages zu entschuldigen. Ich werde im Rahmen meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte bei dem Team der Kulturförderabgabe anfragen, ob bzw. welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei der Kulturförderabgabe gespeichert sind. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, werden Sie, sobald mir die Auskünfte vorliegen, ein Antwortschreiben in elektronischer Form erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Antwort
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
30. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunalverwaltung Köln
Auskunftsanfrage zur Datenerhebung im Rahmen der Kulturf= F6rderabgabe Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang über…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Auskunftsanfrage zur Datenerhebung im Rahmen der Kulturf= F6rderabgabe
Datum
1. April 2015 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer o.g. Auskunftsanfrage. Mit freundlichen Grüßen