Datenerhebung VII

i.) Welche Polizeiinspektion ist für Straften mit online Bezug zuständig?
ii.) Ist Ihnen bewusst, das eine Art ansatzlose Datenvorratsspeicherung von Unternehmen (z.B. soziale Netzwerke) betrieben wird?
iii.) Inwiefern nutzen Sie diese interessante und großen Datenmengen zur Aufklärung von Straftaten?
iv.) Wie ist es möglich, dass eine Person der Kripo meint, dass das Opfer doch bitte beim nächsten Mal eine Zeitung oder das Handy mit Datumsanzeige neben des Endgerät zu legen, wenn man einen Screenshot zur Beweissicherung macht? Jetzt mal den Lacher beiseite, sind Ihre Ermittlungsbeamten nicht in der Lage anhand von Metadaten eines Bildes den Zeitstempel, Urheber und eventuell den Standort der Aufnahme auszulesen?
v.) Gibt es ein Team welches Analysetools für Ermittler entwickelt?
v.i) Wenn ja, bitte geben Sie die Kontaktdaten an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Felix Jung
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i.) Welche Pol…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
Felix Jung
Betreff
Datenerhebung VII [#262716]
Datum
8. November 2022 07:46
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
i.) Welche Polizeiinspektion ist für Straften mit online Bezug zuständig? ii.) Ist Ihnen bewusst, das eine Art ansatzlose Datenvorratsspeicherung von Unternehmen (z.B. soziale Netzwerke) betrieben wird? iii.) Inwiefern nutzen Sie diese interessante und großen Datenmengen zur Aufklärung von Straftaten? iv.) Wie ist es möglich, dass eine Person der Kripo meint, dass das Opfer doch bitte beim nächsten Mal eine Zeitung oder das Handy mit Datumsanzeige neben des Endgerät zu legen, wenn man einen Screenshot zur Beweissicherung macht? Jetzt mal den Lacher beiseite, sind Ihre Ermittlungsbeamten nicht in der Lage anhand von Metadaten eines Bildes den Zeitstempel, Urheber und eventuell den Standort der Aufnahme auszulesen? v.) Gibt es ein Team welches Analysetools für Ermittler entwickelt? v.i) Wenn ja, bitte geben Sie die Kontaktdaten an.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Jung Anfragenr: 262716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262716/ Postanschrift Felix Jung << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Jung
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
8. November 2022 07:54
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-309/2022 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Datenerhebung VII [#262716]
Datum
8. November 2022 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzinformationinformationsbegehren.pdf
83,1 KB
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-309/2022 Sehr geehrter Herr J.*, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-309/2022 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Datenerhebung VII [#262716]
Datum
22. November 2022 13:29
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-309/2022 Sehr geehrter Herr J.*, auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen an das Landespolizeipräsidium vom 8. November 2022 (Datenerhebung VII, #262716) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: i.) Welche Polizeiinspektion ist für Straften mit online Bezug zuständig? Gemäß der Dienstanweisung "Aufgabenverteilung der zentralen und dezentralen Kriminalitätsbekämpfung im LPP", Stand: 27.8.2020, obliegt die Verfolgung aller Straftaten - auch mit online Bezug - der einfachen, lokalen Kriminalität (z. B. § 185 StGB - Beleidigung per Internet) den Polizeiinspektionen, - der mittleren Kriminalität (z. B. § 263 StGB - Betrug per Internet) den Kriminaldiensten, die den Polizeiinspektionen zugeordnet sind, - von erheblicher Bedeutung, die gewerbs- bzw. bandenmäßig, organisiert oder länderübergreifend/international begangen werden, der Direktion LPP 2 - Kriminalitätsbekämpfung/Landeskriminalamt. ii.) Ist Ihnen bewusst, das eine Art ansatzlose Datenvorratsspeicherung von Unternehmen (z.B. soziale Netzwerke) betrieben wird? Die Frage bezieht sich nicht auf amtliche Informationen i. S. d. § 2 IFG und ist insofern kein geeigneter Gegenstand eines Antrages auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz. iii.) Inwiefern nutzen Sie diese interessanten und großen Datenmengen zur Aufklärung von Straftaten? Die Fragestellung zu "eine Art ansatzlose Datenvorratsspeicherung von Unternehmen" ist zu unspezifisch. Sofern hierunter die Informationen verstanden werden, die seitens der Nutzerinnen und Nutzer in den sozialen Netzwerken eingestellt werden, haben diese mit der Zunahme der Nutzung sozialer Netzwerke auch für die polizeilichen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten an Bedeutung gewonnen. So können beispielsweise Erkenntnisse zu Kontaktpersonen zu Beschuldigten anhand der "Freundeslisten" bei Facebook ermittelt werden oder anhand von Bildern weitere wertvolle Hinweise erhoben werden. Auf Aussagen zur konkreten Gestaltung operativer Maßnahmen wird aus ermittlungstaktischen Gründen verzichtet (vgl. § 3 Nr. 1 lit. g IFG). iv.) Wie ist es möglich, dass eine Person der Kripo meint, dass das Opfer doch bitte beim nächsten Mal eine Zeitung oder das Handy mit Datumsanzeige neben das Endgerät zu legen, wenn man einen Screenshot zur Beweissicherung macht? Jetzt mal den Lacher beiseite, sind Ihre Ermittlungsbeamten nicht in der Lage anhand von Metadaten eines Bildes den Zeitstempel, Urheber und eventuell den Standort der Aufnahme auszulesen? Die Frage bezieht sich nicht auf amtliche Informationen i. S. d. § 2 IFG und ist insofern kein geeigneter Gegenstand eines Antrages auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz. v.) Gibt es ein Team welches Analysetools für Ermittler entwickelt? Das Landespolizeipräsidium beschäftigt keine Entwickler zu Erstellung von Analysetools. vi.) Wenn ja, bitte geben Sie die Kontaktdaten an. Siehe Frage 5. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Sollten Sie eine förmliche Bescheidung Ihres Antrages wünschen, so bitte ich um entsprechende Mitteilung. Diese wird sodann auf postalischem Wege erfolgen. Mit freundlichen Grüßen