Datenerhebung X

i.) Eine Auflistung von Straftaten, bei denen online Daten der Opfer, Täter und Beschuldigten abgefragt und ausgewertet werden.
ii.) Welche Art von Daten werden beschlagnahmt und ausgewertet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Felix Jung
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i.) Eine Aufli…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
Felix Jung
Betreff
Datenerhebung X [#262717]
Datum
8. November 2022 08:27
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
i.) Eine Auflistung von Straftaten, bei denen online Daten der Opfer, Täter und Beschuldigten abgefragt und ausgewertet werden. ii.) Welche Art von Daten werden beschlagnahmt und ausgewertet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Jung Anfragenr: 262717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262717/ Postanschrift Felix Jung << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Jung
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
8. November 2022 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-310/2022 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Datenerhebung X [#262717]
Datum
8. November 2022 10:04
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-310/2022 Sehr geehrter Herr J.*, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeipräsidium Saarland
Von: LPP322 Rechtsangelegenheiten <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 8. November 2022 10:…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
WG: Datenerhebung X [#262717]
Datum
8. November 2022 10:06
Status
Von: LPP322 Rechtsangelegenheiten <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 8. November 2022 10:04 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Datenerhebung X [#262717] Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-310/2022 Sehr geehrter Herr J.*, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-310/2022 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Datenerhebung X [#262717]
Datum
22. November 2022 11:14
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-310/2022 Sehr geehrter Herr J.*, auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen an das Landespolizeipräsidium vom 8. November 2022 (Datenerhebung X, #262717) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: i.) Eine Auflistung von Straftaten, bei denen online Daten der Opfer, Täter und Beschuldigten abgefragt und ausgewertet werden: Die äußerst dynamische Entwicklung in der digitalen Welt bedingt es, dass digitale Daten in der Vergangenheit eine zunehmende Bedeutung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfuhren. Ein Ende dieser Entwicklung ist auch nicht abzusehen. Dies gilt für sämtliche Kriminalitätsphänomene und ist nicht auf den Bereich der Cyberkriminalität begrenzt. Folglich kann auch kein Straftatenkatalog benannt werden, bei dem stets eine Sicherung und anschließende Analyse von digitalen Daten durchgeführt wird. Handlungsleitend sind stets die gesetzlichen Voraussetzungen der StPO sowie der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wesentliches rechtliches und auch fachliches Kriterium ist die potentielle Beweisdeutung der Daten. D. h. die Daten müssen zum Zweck der Be- oder Entlastung eines Beschuldigten geeignet sein. Selbstverständlich obliegen sämtliche polizeilichen Maßnahmen der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Sollten Sie unter der von Ihnen gewählten Formulierung "online Daten der...abgefragt und ausgewertet werden" das strafprozessuale Ermittlungsinstrument der "Online-Durchsuchung" gem. § 100b StPO verstehen, so ist diese nur zulässig, wenn sie der Aufklärung einer der in § 100b Abs. 2 StPO aufgeführten Straftaten dient. Die Anordnung der Maßnahme darf sich grundsätzlich nur gegen den Beschuldigten richten. Zu den Ausnahmen siehe § 100b Abs. 3 Nr. 1. und 2. StPO. Bei jedem Einsatz der zur Durchführung der Online-Durchsuchung erforderlichen Mittel sind u. a. die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes zu protokollieren. Eine Maßnahme nach § 100b StPO darf nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch die in § 74a Abs. 4 des GVG genannte Kammer des Landgerichts angeordnet werden, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Bei Gefahr im Verzuge kann diese Anordnung auch den Vorsitzenden getroffen werden (vgl. § 100e Abs. 2 StPO). ii.) Welche Art von Daten werden beschlagnahmt und ausgewertet? Die Beschlagnahme und spätere Auswertung von Daten orientiert sich am jeweiligen Einzelfall. Wie bereits zuvor beschrieben ist die potentielle Beweisbedeutung der Daten entscheidend. Ebenso ist hinsichtlich des Datenumfangs der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtlich. Arten von Daten können beispielsweise folgende Daten sein: - Inhaltsdaten von E-Mails, deren Meta-Daten (u. a. Absender und Empfangsdatum) - Textdokumente (z. B. Word oder PDF) - Bilder - Videos - Zeitstempel - Hashwerte - Log-Dateien Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen