Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse

Anfrage an: DAK-Gesundheit

auf Ihrer Webseite (https://www.dak.de/dak/bundesthemen/krankenstand-2021-2526908.html#/) wurden Informationen zum Krankenstand veröffentlicht.

"Für die aktuelle Krankenstands-Analyse wertete das Berliner IGES Institut die Daten von rund 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten in ganz Deutschland aus."

Senden sie mir die Daten zu, welche das IGES Institut erhalten, auf denen deren Analysen beruhen.

Wenn Sie dies ablehnen, erläutern Sie bitte auf welcher Rechtsgrundlage das IGES Institut Daten erhält, welche mir vorenthalten werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf Ihrer Webseit…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
23. März 2022 13:22
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf Ihrer Webseite (https://www.dak.de/dak/bundesthemen/krankenstand-2021-2526908.html#/) wurden Informationen zum Krankenstand veröffentlicht. "Für die aktuelle Krankenstands-Analyse wertete das Berliner IGES Institut die Daten von rund 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten in ganz Deutschland aus." Senden sie mir die Daten zu, welche das IGES Institut erhalten, auf denen deren Analysen beruhen. Wenn Sie dies ablehnen, erläutern Sie bitte auf welcher Rechtsgrundlage das IGES Institut Daten erhält, welche mir vorenthalten werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244409/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
23. März 2022 13:22
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu oben genanntem Thema. Die Bearbeit…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
24. März 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu oben genanntem Thema. Die Bearbeitung und Prüfung Ihrer Anfrage wird noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Danke! Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Anal…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
26. April 2022 08:38
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse“ vom 23.03.2022 (#244409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Anal…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
4. Mai 2022 12:14
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse“ vom 23.03.2022 (#244409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
4. Mai 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung, Ihre Anfrage ist noch in Bearbei…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
6. Mai 2022 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung, Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung und benötigt noch etwas Zeit. Sie werden aber in Kürze von uns eine Beantwortung bekommen. Beste Grüße

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DAK-Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 1 IFG bezüglich der Datengrundlage fü…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse [#244409]
Datum
9. Mai 2022 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 1 IFG bezüglich der Datengrundlage für die aktuelle Krankenstands-Analyse, welche das IGES-Institut evaluiert hat. Nach § 20b SGB V und nach 75 SGB X können die Krankenkassen Daten evaluieren/Daten übermitteln zu Forschungszwecken und als Grundlage für Entscheidungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese Daten werden in aggregierter, pseudonymisierter Form durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister ausgewertet und beschrieben. Einzelne Daten können daher auch nicht extrahiert werden. Zudem wurden die von uns zulässigerweise ermittelten Daten zu Analysezwecken aus Gründen des Datenschutzes nur solange gespeichtert/vorgehalten, wie für den Zweck der Erstellung des Gesundheitsreportes erforderlich war. Nach Abschluss der Übermittlung und Auswertung der Daten wurden diese wie gesetzlich vorgesehen gelöscht und sind daher nicht mehr vorhanden. Laut Ihrer Anfrage fordern Sie die Übermittlung der Daten, welche das IGES-Institut erhalten hat und auf denen die Analysen beruhen. Die von Ihnen angeforderten Informationen stellen eine Datensammlung von 2,4 Mio. Datensätzen unserer beschäftigten Versicherten dar. Gemäß § 5 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Dies ist hier nicht gegeben. Die angefragten Daten können nicht übermittelt werden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der DAK-Gesundheit Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Eine Begründung Ihres Widerspruches ist nicht notwendig, aber empfehlenswert. Freundliche Grüße