Datengrundlage für AV Nr. 40-530 v. 09.04.2021

Anfrage an: Landratsamt Kronach

1. Erkenntnisse über das COVID-19-Infektionsgeschehen innerhalb des Geltungsbereichs (insb. Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Schwedenstraße, Marienplatz, Hussitenplatz, Spitalstraße, LGS-Gelände), die der Allgemeinverfügung Nr. 40-530 v. 09.04.2021 zugrundeliegen.
2. Anzahl der Infektionsfälle, die seit Jahresbeginn auf Basis der Kontaktnachverfolgung den Teilflächen der Allgemeinverfügung zugeordnet werden konnten, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Teilflächen, nach Kalenderwochen sowie nach Altersgruppen und Geschlecht (vgl. RKI-Veröffentlichungen zu COVID 19).

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den angefragten Daten um Umweltinformationen (insb. zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) handelt, so dass das BayUIG anwendbar ist. Unabhängig davon bin ich aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung unmittelbar in meinen Rechten (insb. Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt, muss somit in die Lage versetzt werden, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachvollziehen zu können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Erkenntnisse über das…
An Landratsamt Kronach Details
Von
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Betreff
Datengrundlage für AV Nr. 40-530 v. 09.04.2021 [#218140]
Datum
12. April 2021 15:39
An
Landratsamt Kronach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Erkenntnisse über das COVID-19-Infektionsgeschehen innerhalb des Geltungsbereichs (insb. Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Schwedenstraße, Marienplatz, Hussitenplatz, Spitalstraße, LGS-Gelände), die der Allgemeinverfügung Nr. 40-530 v. 09.04.2021 zugrundeliegen. 2. Anzahl der Infektionsfälle, die seit Jahresbeginn auf Basis der Kontaktnachverfolgung den Teilflächen der Allgemeinverfügung zugeordnet werden konnten, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Teilflächen, nach Kalenderwochen sowie nach Altersgruppen und Geschlecht (vgl. RKI-Veröffentlichungen zu COVID 19). Ich gehe davon aus, dass es sich bei den angefragten Daten um Umweltinformationen (insb. zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) handelt, so dass das BayUIG anwendbar ist. Unabhängig davon bin ich aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung unmittelbar in meinen Rechten (insb. Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt, muss somit in die Lage versetzt werden, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachvollziehen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218140/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Kronach
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es zu Ihren au…
Von
Landratsamt Kronach
Betreff
Datengrundlage für AV Nr. 40-530 v. 09.04.2021 [#218140]
Datum
16. April 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es zu Ihren aufgeworfenen Fragen keine expliziten Datenerhebungen ergibt. Dennoch wurden die Maßnahmen natürlich nicht ohne guten Grund in die Wege geleitet. Die Begründung können Sie der Entscheidung zu Grund liegenden Allgemeinverfügung entnehmen, die aktuell auf unserer Internetseite unter https://www.landkreis-kronach.de/media/13246/2021-04-09_av_-alkoholverbot-maskenpflicht-stadt-kronach.pdf einzusehen ist. Mit freundlichen Grüßen