Datengrundlage für AV Nr. 40-530 v. 09.04.2021
1. Erkenntnisse über das COVID-19-Infektionsgeschehen innerhalb des Geltungsbereichs (insb. Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Schwedenstraße, Marienplatz, Hussitenplatz, Spitalstraße, LGS-Gelände), die der Allgemeinverfügung Nr. 40-530 v. 09.04.2021 zugrundeliegen.
2. Anzahl der Infektionsfälle, die seit Jahresbeginn auf Basis der Kontaktnachverfolgung den Teilflächen der Allgemeinverfügung zugeordnet werden konnten, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Teilflächen, nach Kalenderwochen sowie nach Altersgruppen und Geschlecht (vgl. RKI-Veröffentlichungen zu COVID 19).
Ich gehe davon aus, dass es sich bei den angefragten Daten um Umweltinformationen (insb. zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit) handelt, so dass das BayUIG anwendbar ist. Unabhängig davon bin ich aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung unmittelbar in meinen Rechten (insb. Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt, muss somit in die Lage versetzt werden, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachvollziehen zu können.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. April 2021
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15. Mai 2021
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