Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)

Guten Tag,

auf der Webseite der Stadt Leipzig unter (https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/verkehrszaehlungen) sind in der Seitenleiste unter "Downloads" folgende Berichte in Form von Karten als PDF-Download veröffentlicht:

* Verkehrsmengen Rad 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_Rad_2022_01.pdf)
* Verkehrsmengen KFZ 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_KFZ_2022_01.pdf)
* Verkehrsmengen LKW 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_LKW_2022_01.pdf)

Bearbeitungsstand aller dieser Karten / Berichte ist "April 2023".

Laut Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325), Beschlusspunkt 2 sind seit dem 01.01.2023 sämtliche Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form im ODP-L (opendata.leipzig.de) von den zuständigen Organisationseinheiten zu veröffentlichen.

Zitat VII-DS-07325, Beschlusspunkt 2:

> Die zuständigen Organisationseinheiten stellen Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form in das ODP-L ein. Städtische Berichte und Webanwendungen, sind solche, die auf www.leipzig.de veröffentlicht sind. Dies gilt für alle Berichte und Webanwendungen, die ab dem 01.01.2023 veröffentlicht werden.

Hierzu habe ich folgende Fragen nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (eine ähnliche, direkte Anfrage direkt an das Fachamt vom 8.6.2023 blieb leider unbeantwortet):

1. Wie und von wem werden die Daten, die den Karten zugrunde liegen erhoben und, falls durch externe Dienstleister erhoben, in welcher Form an die Stadtverwaltung übermittelt?
2. Wie werden die die Daten aus 1. hiernach weiterverarbeitet und für die Visualisierung der Karte vorbereitet.
3. Wie und von wem werden die og. Karten schließlich erstellt und der Stadtverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt. Welche Schritte sind hierbei anhand welcher Daten automatisiert?
4. Was steht der Veröffentlichung der finalen Quell-Daten (Zahlenwerte je Straßen(-abschnitt)), die den Verkehrsmengenberichtskarten für "Rad", "Kfz" und "Lkw" jeweils zugrundeliegen, entgegen, dh. warum sind diese ggf. "nicht geeignet".

Sollten die Daten zur Erstellung digital vorliegen, bitte ich nach IFS der Stadt Leipzig um Übersendung einer Kopie in maschinenlesbarer Form per E-Mail bzw. Bereitstellung zum Download.

Unter Hinweis auf die sowieso notwendige Veröffentlichung der Daten seit dem 01.01.2023 gem. Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325) sollten hierzu keine weiteren Kosten für mich entstehen. Sollten wider Erwarten dennoch Kosten für die Beantwortung der Anfrage entstehen, bitte ich diese vorher mitzuteilen.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen
Christoph Meißner
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig [#283586]
Datum
10. Juli 2023 14:46
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, auf der Webseite der Stadt Leipzig unter (https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/verkehrszaehlungen) sind in der Seitenleiste unter "Downloads" folgende Berichte in Form von Karten als PDF-Download veröffentlicht: * Verkehrsmengen Rad 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_Rad_2022_01.pdf) * Verkehrsmengen KFZ 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_KFZ_2022_01.pdf) * Verkehrsmengen LKW 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_LKW_2022_01.pdf) Bearbeitungsstand aller dieser Karten / Berichte ist "April 2023". Laut Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325), Beschlusspunkt 2 sind seit dem 01.01.2023 sämtliche Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form im ODP-L (opendata.leipzig.de) von den zuständigen Organisationseinheiten zu veröffentlichen. Zitat VII-DS-07325, Beschlusspunkt 2: > Die zuständigen Organisationseinheiten stellen Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form in das ODP-L ein. Städtische Berichte und Webanwendungen, sind solche, die auf www.leipzig.de veröffentlicht sind. Dies gilt für alle Berichte und Webanwendungen, die ab dem 01.01.2023 veröffentlicht werden. Hierzu habe ich folgende Fragen nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (eine ähnliche, direkte Anfrage direkt an das Fachamt vom 8.6.2023 blieb leider unbeantwortet): 1. Wie und von wem werden die Daten, die den Karten zugrunde liegen erhoben und, falls durch externe Dienstleister erhoben, in welcher Form an die Stadtverwaltung übermittelt? 2. Wie werden die die Daten aus 1. hiernach weiterverarbeitet und für die Visualisierung der Karte vorbereitet. 3. Wie und von wem werden die og. Karten schließlich erstellt und der Stadtverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt. Welche Schritte sind hierbei anhand welcher Daten automatisiert? 4. Was steht der Veröffentlichung der finalen Quell-Daten (Zahlenwerte je Straßen(-abschnitt)), die den Verkehrsmengenberichtskarten für "Rad", "Kfz" und "Lkw" jeweils zugrundeliegen, entgegen, dh. warum sind diese ggf. "nicht geeignet". Sollten die Daten zur Erstellung digital vorliegen, bitte ich nach IFS der Stadt Leipzig um Übersendung einer Kopie in maschinenlesbarer Form per E-Mail bzw. Bereitstellung zum Download. Unter Hinweis auf die sowieso notwendige Veröffentlichung der Daten seit dem 01.01.2023 gem. Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325) sollten hierzu keine weiteren Kosten für mich entstehen. Sollten wider Erwarten dennoch Kosten für die Beantwortung der Anfrage entstehen, bitte ich diese vorher mitzuteilen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meißner Anfragenr: 283586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283586/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ih…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig [#283586]
Datum
11. Juli 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/ sächs. UIG zur Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig haben wir erhalten und an das Verkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Verkehrs- und Tiefbauamt E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Meißner, Ihre Anfrage vom 10.07.2023 zur Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig [#283586]
Datum
9. August 2023 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meißner, Ihre Anfrage vom 10.07.2023 zur Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig wurde zuständigkeitshalber an das Verkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. Im Folgenden möchte ich auf die aufgeworfenen Fragen eingehen. Die Verkehrszählungen im Auftrag des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden in der Regel durch extern beauftragte Büros durchgeführt. Bis einschließlich 2021 erfolgte die Zählungen durch externes Zählpersonal, von welchem lediglich die Rohdaten in Form von händisch geführten Zählzetteln übergeben wurden. Die Auswertung der Daten erfolgte dann durch die Stadt. Seit 2022 werden aufbereitete Zählauswertungen in Tabellenform im Rahmen der Beauftragung übergeben. Die so gewonnenen Zähldaten werden dann in Eigenleistung händisch in die Software des Verkehrsmodells übertragen, in der die Daten kartographisch bereitgestellt werden können. Eine Schnittstelle existiert leider nicht. Die Erstellung der Verkehrszählkarten wird ebenfalls durch Mitarbeiter des Amtes selbst übernommen. Dabei erfolgt teils über einen automatischen Darstellungsalgorithmus, teils über Filter sowie unter händischen Aufwand die Auswahl und Darstellung der bereitgestellten Zählwerte. Relevant ist hierbei, dass die veröffentlichten Daten nochmals einer Plausibilisierung und Prüfung unterliegen. Der Export der Verkehrszählkarten als PDF erfolgt direkt aus der Verkehrsmodell-Software heraus. In Einzelfällen findet im Anschluss eine graphische Aufbereitung der Daten statt. Ein Export der in der Karte dargestellten Datenauswahl in bearbeitbarer Form ist nicht vorhanden und müsste aufwändig generiert werden. Dies ist derzeit mit vertretbaren Aufwand unter den gegebenen Kapazitäten kurzfristig nicht möglich. Wir können Ihnen daher aktuell die gewünschten Datenformate nicht zur Verfügung stellen. Gerne möchte ich dennoch betonen, dass wir die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdaten generell sowie auch, entsprechend des Beschlusses des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022, in einem bearbeitbaren Format unterstützen. Leider ist dies in diesem Fall aus oben genannten Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen