Datengrundlage Verkehrsmengenkarten der Stadt Leipzig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)
Guten Tag,
auf der Webseite der Stadt Leipzig unter (https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/verkehrszaehlungen) sind in der Seitenleiste unter "Downloads" folgende Berichte in Form von Karten als PDF-Download veröffentlicht:
* Verkehrsmengen Rad 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_Rad_2022_01.pdf)
* Verkehrsmengen KFZ 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_KFZ_2022_01.pdf)
* Verkehrsmengen LKW 2022 (https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/Verkehrskonzepte/Verkehrsz%C3%A4hlungen/Verkehrsmengen_LKW_2022_01.pdf)
Bearbeitungsstand aller dieser Karten / Berichte ist "April 2023".
Laut Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325), Beschlusspunkt 2 sind seit dem 01.01.2023 sämtliche Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form im ODP-L (opendata.leipzig.de) von den zuständigen Organisationseinheiten zu veröffentlichen.
Zitat VII-DS-07325, Beschlusspunkt 2:
> Die zuständigen Organisationseinheiten stellen Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form in das ODP-L ein. Städtische Berichte und Webanwendungen, sind solche, die auf www.leipzig.de veröffentlicht sind. Dies gilt für alle Berichte und Webanwendungen, die ab dem 01.01.2023 veröffentlicht werden.
Hierzu habe ich folgende Fragen nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (eine ähnliche, direkte Anfrage direkt an das Fachamt vom 8.6.2023 blieb leider unbeantwortet):
1. Wie und von wem werden die Daten, die den Karten zugrunde liegen erhoben und, falls durch externe Dienstleister erhoben, in welcher Form an die Stadtverwaltung übermittelt?
2. Wie werden die die Daten aus 1. hiernach weiterverarbeitet und für die Visualisierung der Karte vorbereitet.
3. Wie und von wem werden die og. Karten schließlich erstellt und der Stadtverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt. Welche Schritte sind hierbei anhand welcher Daten automatisiert?
4. Was steht der Veröffentlichung der finalen Quell-Daten (Zahlenwerte je Straßen(-abschnitt)), die den Verkehrsmengenberichtskarten für "Rad", "Kfz" und "Lkw" jeweils zugrundeliegen, entgegen, dh. warum sind diese ggf. "nicht geeignet".
Sollten die Daten zur Erstellung digital vorliegen, bitte ich nach IFS der Stadt Leipzig um Übersendung einer Kopie in maschinenlesbarer Form per E-Mail bzw. Bereitstellung zum Download.
Unter Hinweis auf die sowieso notwendige Veröffentlichung der Daten seit dem 01.01.2023 gem. Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 (VII-DS-07325) sollten hierzu keine weiteren Kosten für mich entstehen. Sollten wider Erwarten dennoch Kosten für die Beantwortung der Anfrage entstehen, bitte ich diese vorher mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Juli 2023
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12. August 2023
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