Datengrundlagen

Unterlagen, die Auskunft darüber geben, welche Veränderungen im Bezug auf die Datenerhebung hinsichtlich aller mit Corona in Verbindung stehenden Fakten seit der Veröffentlichung des Berichtes der Expertenkommission am 01.07.2022, vom BMG erfolgten. Hintergrund der Frage ist, dass vor Erstellung des Berichtes der Expertenkommission zur Auswertung der Wirkung aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona, seitens Karl Lauterbach festgestellt bzw. behauptet wurde, dass hierfür nicht genügend Daten vorliegen würden. Was wird seitdem zusätzlich getan, erforderliche Daten zu erfassen? Ich erbitte eine detaillierte Zusammenstellung darüber, welche Daten erforderlicher Weise zusätzlich erfasst werden, wer diese erfasst, wer diese auswertet und wo diese Daten öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Es ist selbsterklärend, dass bei Feststellung einer unzureichenden Datenlage, die erforderlichen Daten umgehend erhoben werden. Gerade bei der Tragweite aller im Bezug auf Corona erlassenen Gesetze und Vorschriften und im Bezug auf die bevorstehende Veränderung des Infektionsschutzgesetzes, ist eine umfassende und vollständige Datenerfassung unverzichtbar. Wie können sonst auf Grundlage unzureichender Daten neue Festlegungen getroffen oder gar Gesetze erlassen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlagen [#257677]
Datum
24. August 2022 07:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die Auskunft darüber geben, welche Veränderungen im Bezug auf die Datenerhebung hinsichtlich aller mit Corona in Verbindung stehenden Fakten seit der Veröffentlichung des Berichtes der Expertenkommission am 01.07.2022, vom BMG erfolgten. Hintergrund der Frage ist, dass vor Erstellung des Berichtes der Expertenkommission zur Auswertung der Wirkung aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona, seitens Karl Lauterbach festgestellt bzw. behauptet wurde, dass hierfür nicht genügend Daten vorliegen würden. Was wird seitdem zusätzlich getan, erforderliche Daten zu erfassen? Ich erbitte eine detaillierte Zusammenstellung darüber, welche Daten erforderlicher Weise zusätzlich erfasst werden, wer diese erfasst, wer diese auswertet und wo diese Daten öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Es ist selbsterklärend, dass bei Feststellung einer unzureichenden Datenlage, die erforderlichen Daten umgehend erhoben werden. Gerade bei der Tragweite aller im Bezug auf Corona erlassenen Gesetze und Vorschriften und im Bezug auf die bevorstehende Veränderung des Infektionsschutzgesetzes, ist eine umfassende und vollständige Datenerfassung unverzichtbar. Wie können sonst auf Grundlage unzureichender Daten neue Festlegungen getroffen oder gar Gesetze erlassen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Datengrundlagen [#257677]
Datum
24. August 2022 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Datengrundlagen [#257677]
Datum
23. September 2022 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Der Ber…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Datengrundlagen [#257677]
Datum
24. November 2022 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Der Bericht der Sachverständigenkommission ist eine pointierte Analyse einer Vielzahl von Aspekten der Coronapandemie und beinhaltet Hinweise, welche Daten zukünftig zur Einschätzung der Pandemie erhoben werden könnten oder sollten. Die beteiligten Expertinnen und Experten haben dabei Fragen der praktischen Umsetzung nicht thematisiert. Die Bundesregierung hat inzwischen umfassend zum Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes Stellung genommen (https://dip.bundestag.de/drucksache/stellungnahme-der-bundesregierung-zum-bericht-des-sachverst%C3%A4ndigenausschusses-nach-5/263494 ). In der Bewertung des Sachverständigenausschusses werden bestimmte ergänzende Initiativen aus der klinischen Forschung nicht berücksichtigt, wie die LEOSS Kohorte (die Lean European Open Survey on SARS-CoV‑2 infected patients (LEOSS, www.leoss.net)), die durch das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung als klinisches Register initiiert wurde, das eine Dokumentation von anonymen klinischen COVID19-Daten von Patientinnen und Patienten ermöglicht sowie das vom BMBF geförderte Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), ein Netzwerk aller Universitätskliniken in Deutschland im Kontext von der Behandlung und Forschung zu COVID-19 (www.netzwerk-universitaetsmedizin.de/). Der LEOSS-Datensatz wurde sehr schnell am Anfang der Pandemie aufgebaut und ist EU-weit verfügbar. Diese Aktivitäten wurden u. a. im Rahmen des NUM aufgegriffen und diverse Kohorten zur Erforschung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgebaut und gute Grundlagen für die Forschung geschaffen. Darüber hinaus wird mit der durch das BMBF geförderten Medizininformatik-Initiative (MI-I) eine vernetzte Dateninfrastruktur an den Universitätskliniken aufgebaut, mit der die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, klinische Routinedaten für die medizinische Forschung standortübergreifend zu nutzen (www.medizininformatik-initiative.de). Gemeinsam wurde durch die MI-I und NUM eine Plattform etabliert, die es Forschenden ermöglicht, die Daten der COVID-19-Patientinnen und Patienten aller deutschen Unikliniken standortübergreifend zu analysieren. Bereits in der Vergangenheit wurden verschiedene signalgebende Indikatoren, wie die 7-Tageinzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, die COVID-19-Impfquoten sowie weitere Daten aus den Surveillancesystemen des RKI herangezogen, um eine Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach dem IfSG zu bilden. Das RKI analysiert seit Beginn der Pandemie fortlaufend verschiedene Datenquellen, um die Lage in Deutschland so genau wie möglich erfassen und einschätzen zu können. Dazu zählen u. a. die offiziellen Meldedaten (u. a. Fall- und Todeszahlen, geografische Verteilung, zeitlicher Verlauf, betroffene Altersgruppen, Hospitalisierungen, Ausbrüche). Ebenso werden Impfquoten, Impfdurchbrüche, die Anzahl der COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten auf Intensivstationen und die Zahl der durchgeführten Labortests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 erfasst. Zudem findet eine Erfassung zirkulierender Virusvarianten bei sequenzierten Proben statt. Die Einrichtung eines Pandemie-Radars (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html ) soll die bestehende Datenlage erweitern und verbessern: Die bereits etablierten Surveillance-Instrumente sollen ausgebaut werden und wurden mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19 um neue ins IfSG eingefügte Instrumente wie die Erfassung der Bettenbelegung auf Normalstationen (Krankenhauskapazitätssurveillance) und die Abwassersurveillance erweitert. Daneben soll insbesondere mit dem Forschungsdatengesetz unter der Federführung des BMBF sowie dem Datengesetz unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ganz grundsätzlich die Datenverfügbarkeit in Deutschland erhöht werden. Dazu sollen eindeutige und einheitliche Regelungen zur sekundären Nutzung, Verwendung und Verknüpfung von Daten geschaffen werden. Nachfolgend finden Sie weiterführende Erläuterungen zu einigen der vorgenannten Erhebungssysteme: SurvNet@RKI Die Software SurvNet@RKI dient dazu, in den Gesundheitsämtern alle relevanten Sachverhalte zu erfassen und zu verwalten, die gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Ärzten, Laboren und anderen zur Meldung verpflichteten Personen gemeldet werden. Außerdem ermöglicht SurvNet@RKI, diese Meldedaten über die zuständigen Landesbehörden an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln (https://survnet.rki.de/Default.aspx ). DIM Beim Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) handelt es sich um ein eigenes Meldesystem zur Erfassung der COVID-19-Impfungen und -Impfquoten in Deutschland. Für Informationen zur Funktionsweise des Meldesystems, zu den verschiedenen Meldeportalen und Impfquoten allgemein siehe bitte die FAQ des RKI zur COVID-19-Impfung, Abschnitt "Impfquotenmonitoring" (www.rki.de/covid-19-faq-impfen<https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=DFB27BC7D2B1EB1D924A1E6C9FA08BFE.internet052?nn=13490888> ). Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt: 1. Web-Anwendung, 2. KBV-Meldeportal oder 3. per PVS-Meldeportal. DEMIS Mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) wird das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere wird – beginnend bei den Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Labore, andere) – eine durchgängig elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/DEMIS/DEMIS_node.html, https://wiki.gematik.de/display/DSKB ) DIVI-Intensivregister Seit April 2020 erfasst das DIVI-Intensivregister täglich die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Damit schafft das DIVI-Intensivregister eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen ). Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,