Sehr
<< Antragsteller:in >>
zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft:
Der Bericht der Sachverständigenkommission ist eine pointierte Analyse einer Vielzahl von Aspekten der Coronapandemie und beinhaltet Hinweise, welche Daten zukünftig zur Einschätzung der Pandemie erhoben werden könnten oder sollten. Die beteiligten Expertinnen und Experten haben dabei Fragen der praktischen Umsetzung nicht thematisiert. Die Bundesregierung hat inzwischen umfassend zum Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes Stellung genommen (
https://dip.bundestag.de/drucksache/stellungnahme-der-bundesregierung-zum-bericht-des-sachverst%C3%A4ndigenausschusses-nach-5/263494 ).
In der Bewertung des Sachverständigenausschusses werden bestimmte ergänzende Initiativen aus der klinischen Forschung nicht berücksichtigt, wie die LEOSS Kohorte (die Lean European Open Survey on SARS-CoV‑2 infected patients (LEOSS,
www.leoss.net)), die durch das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung als klinisches Register initiiert wurde, das eine Dokumentation von anonymen klinischen COVID19-Daten von Patientinnen und Patienten ermöglicht sowie das vom BMBF geförderte Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), ein Netzwerk aller Universitätskliniken in Deutschland im Kontext von der Behandlung und Forschung zu COVID-19 (
www.netzwerk-universitaetsmedizin.de/). Der LEOSS-Datensatz wurde sehr schnell am Anfang der Pandemie aufgebaut und ist EU-weit verfügbar. Diese Aktivitäten wurden u. a. im Rahmen des NUM aufgegriffen und diverse Kohorten zur Erforschung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgebaut und gute Grundlagen für die Forschung geschaffen.
Darüber hinaus wird mit der durch das BMBF geförderten Medizininformatik-Initiative (MI-I) eine vernetzte Dateninfrastruktur an den Universitätskliniken aufgebaut, mit der die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, klinische Routinedaten für die medizinische Forschung standortübergreifend zu nutzen (
www.medizininformatik-initiative.de). Gemeinsam wurde durch die MI-I und NUM eine Plattform etabliert, die es Forschenden ermöglicht, die Daten der COVID-19-Patientinnen und Patienten aller deutschen Unikliniken standortübergreifend zu analysieren.
Bereits in der Vergangenheit wurden verschiedene signalgebende Indikatoren, wie die 7-Tageinzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, die COVID-19-Impfquoten sowie weitere Daten aus den Surveillancesystemen des RKI herangezogen, um eine Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach dem IfSG zu bilden. Das RKI analysiert seit Beginn der Pandemie fortlaufend verschiedene Datenquellen, um die Lage in Deutschland so genau wie möglich erfassen und einschätzen zu können. Dazu zählen u. a. die offiziellen Meldedaten (u. a. Fall- und Todeszahlen, geografische Verteilung, zeitlicher Verlauf, betroffene Altersgruppen, Hospitalisierungen, Ausbrüche). Ebenso werden Impfquoten, Impfdurchbrüche, die Anzahl der COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten auf Intensivstationen und die Zahl der durchgeführten Labortests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 erfasst. Zudem findet eine Erfassung zirkulierender Virusvarianten bei sequenzierten Proben statt.
Die Einrichtung eines Pandemie-Radars (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html ) soll die bestehende Datenlage erweitern und verbessern: Die bereits etablierten Surveillance-Instrumente sollen ausgebaut werden und wurden mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19 um neue ins IfSG eingefügte Instrumente wie die Erfassung der Bettenbelegung auf Normalstationen (Krankenhauskapazitätssurveillance) und die Abwassersurveillance erweitert. Daneben soll insbesondere mit dem Forschungsdatengesetz unter der Federführung des BMBF sowie dem Datengesetz unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ganz grundsätzlich die Datenverfügbarkeit in Deutschland erhöht werden. Dazu sollen eindeutige und einheitliche Regelungen zur sekundären Nutzung, Verwendung und Verknüpfung von Daten geschaffen werden.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Erläuterungen zu einigen der vorgenannten Erhebungssysteme:
SurvNet@RKI
Die Software SurvNet@RKI dient dazu, in den Gesundheitsämtern alle relevanten Sachverhalte zu erfassen und zu verwalten, die gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Ärzten, Laboren und anderen zur Meldung verpflichteten Personen gemeldet werden. Außerdem ermöglicht SurvNet@RKI, diese Meldedaten über die zuständigen Landesbehörden an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln (
https://survnet.rki.de/Default.aspx ).
DIM
Beim Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) handelt es sich um ein eigenes Meldesystem zur Erfassung der COVID-19-Impfungen und -Impfquoten in Deutschland. Für Informationen zur Funktionsweise des Meldesystems, zu den verschiedenen Meldeportalen und Impfquoten allgemein siehe bitte die FAQ des RKI zur COVID-19-Impfung, Abschnitt "Impfquotenmonitoring" (
www.rki.de/covid-19-faq-impfen<https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=DFB27BC7D2B1EB1D924A1E6C9FA08BFE.internet052?nn=13490888> ). Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt: 1. Web-Anwendung, 2. KBV-Meldeportal oder 3. per PVS-Meldeportal.
DEMIS
Mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) wird das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere wird – beginnend bei den Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Labore, andere) – eine durchgängig elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/DEMIS/DEMIS_node.html,
https://wiki.gematik.de/display/DSKB )
DIVI-Intensivregister
Seit April 2020 erfasst das DIVI-Intensivregister täglich die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Damit schafft das DIVI-Intensivregister eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit (
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen ).
Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen,