Sehr
Antragsteller/in
Ihre Anfrage vom 31.03.2021 " ab wann werden die RKi-Daten korrekt aufgelistet und kommuniziert[?]" kann in zweierlei Hinsicht im Kontext Ihrer sonstigen Angaben ausgelegt werden. Zum einen könnte mit der Frage gemeint sein, ab wann dem RKI Daten vorliegen und zum anderen, ab wann die für einen bestimmten Tag gemeldeten Daten vollständig dem RKI vorliegen. Entsprechend gehen wir auf beide Fragestellungen ein.
Ihre weiteren Ausführungen, "wo" bestimmte aktuelle Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren seien, legen wir dahingehend aus, dass Sie die entsprechenden amtlichen Informationen, soweit sie dem RKI vorliegen, erhalten möchten (Zahlen der Suizide, Verstorbenen aufgrund unterlassener Behandlung wegen reduzierter Möglichkeiten der Krankenhäuser und der psychischen Erkrankungen nach Altersklassen nach ICD-Schlüssel).
Auf Ihre o.g. so verstandene Anfragen auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die von Ihnen angefragten amtlichen Informationen sind, soweit am RKI vorhanden, bereits öffentlich zugänglich. Wir bitten Sie, diese eigenständig abzurufen. Über die veröffentlichten Informationen hinaus liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) keine amtlichen Informationen vor.
Im Einzelnen:
1. Zeitpunkt, ab welchem dem RKI tagesaktuelle Daten zu den COVID-19-Fallzahlen in Deutschland vorliegen
Das RKI veröffentlicht die Fallzahlen seit dem 25.02.2020. Eine arbeitstäglich aktualisierte Tabelle gibt eine Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle und Todesfälle (seit Februar 2020) und 7-Tage-Inzidenzen nach Bundesland (seit Mai 2020) und Landkreis (seit November 2020). Diese kann abgerufen werden unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Die nach Tagen und Bundesländern aufgeschlüsselten Fallzahlen veröffentlicht das RKI als csv-Datei ebenfalls tagesaktuell unter
https://www.arcgis.com/home/item.html...
2. Zeitpunkt, ab welchem dem RKI die Fallzahlen eines jeweiligen Tages vollständig vorliegen/ Erfassung (a)symptomatischer Fälle
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, zumeist liegen die jeweiligen Daten innerhalb weniger Tage vor. Generell gilt: Die Behörden im Land- oder Stadtkreis verfügen immer über die aktuellsten Zahlen. Diese sind mit ausschlaggebend für die Bewertung der Situation vor Ort. Die örtlichen Behörden entscheiden auch darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Daten werden am jeweiligen Gesundheitsamt zusammengeführt, validiert und an die zuständigen Landesbehörden und von dort ans RKI übermittelt. Das RKI-Dashboard bietet eine Übersicht über die COVID-19-Fälle in Deutschland nach Bundesland entsprechend der dem RKI übermittelten Zahlen. Gemäß Falldefinition werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) oder Erregerisolierung vorliegt, unabhängig vom klinischen Bild. Ob eine Erkrankung symptomatisch oder asymptomatisch verläuft, hat für die Erfassung des Ergebnisses als COVID-19-Fall keine Bedeutung. Entscheidend ist nur das Ergebnis des Nukleinsäurenachweises oder der Erregerisolierung.
Bei der Übermittlung der Fälle von den Gesundheitsämtern über die zuständigen Landesbehörden bis ans RKI kann es zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen kommen, sowohl bei den reinen Fallzahlen als auch bei den 7-Tage-Inzidenzen. Bei den Fällen in den letzten 7 Tagen und der 7-Tage-Inzidenz liegt das Meldedatum beim Gesundheitsamt zugrunde, also das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat, also nicht das Datum, an dem ein Fall im RKI übermittelt wird.
Ein Übermittlungsverzug entsteht z.B. wenn das Gesundheitsamt bereits Fälle an die zuständige Landesbehörde übermittelt hat, diese aber noch nicht vom Land an das RKI übermittelt worden sind oder wenn Landkreise und RKI einen anderen Datenstand verwenden (das RKI verwendet den Datenstand jeweils 0 Uhr, möglicherweise nutzen die Landebehörden/Gesundheitsämter einen anderen zeitlichen Rahmen). Durch den Übermittlungsverzug kann es zu einer Unterschätzung der 7-Tage-Inzidenz kommen, insbesondere bei dynamischen Entwicklungen, da noch nicht alle Daten vollständig vorliegen.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden die Daten aufgrund des großen Informationsbedürfnisses tagesaktuell veröffentlicht. "Tagesaktuell" bezieht sich dabei stets auf den Eingang der Daten beim RKI, nicht bei den Gesundheitsämtern oder der zuständigen Landesbehörde. Die anschließende Qualitätskontrolle kann dazu führen, dass Datensätze im Verlauf ergänzt oder korrigiert werden. Es kann zum Beispiel sein, dass dadurch Fälle und Todesfälle wieder aus der Berichterstattung fallen und so auch negative Differenzen zum Vortag entstehen. Die Korrektur der Daten erfolgt immer auf Ebene des Gesundheitsamtes.
Die an das RKI übermittelten Fallzahlen und die daraus berechneten 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden - nach Bundesland und Landkreisen - grafisch und tagesaktuell in einem Dashboard dargestellt unter:
https://corona.rki.de
Sie sind auch im täglichen Situationsbericht zu finden. Eine tagesaktuelle Tabelle nach Bundesland ist auch unter
www.rki.de/covid-19-fallzahlen abrufbar. Eine Excel-Tabelle aller vom RKI berichteten Fälle, Todesfälle und Inzidenzen seit Beginn der Pandemie ist zum Download abrufbar unter:
www.rki.de/covid-19
Weitere Informationen zum Meldeweg und zur Übermittlungsverzögerung finden Sie unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO...
3. Aktuelle Zahl der Suizide seit März 2020 im Vergleich zu Vorjahren
Diese amtliche Information liegt dem RKI nicht vor. Ggf. müssen Sie sich diesbezüglich an das statistische Bundesamt wenden. Die entsprechende Statistik wird jährlich veröffentlicht unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges...
4. Aktuelle Zahl der Verstorbenen aufgrund unterlassener Behandlung (Krebserkrankungen, OP's etc) wegen den reduzierten Möglichkeiten der Krankenhäuser
Diese amtlichen Informationen liegen dem RKI nicht vor.
5. Aktuelle Zahl der psychischen Erkrankungen nach Altersklassen nach ICD-Schlüssel
Diese amtliche Informationen liegen dem Robert Koch-Institut nicht vor. Das Robert Koch-Institut hat jedoch bereits im letzten Jahr im Journal of Health Monitoring einen Beitrag zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen veröffentlichen. Eine kurze Zusammenfassung sowie den Downloadlink finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundh...
und unter:
https://edoc.rki.de/handle/176904/7549
Des Weiteren wird derzeit die Studie zur psychischen Gesundheit Erwachsener während der COVID-19 Pandemie (CORONA HEALTH APP-Study) durchgeführt. Nähe Angaben hierzu finden sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Institu...
Weitere Informationen rund um das Thema "COVID-19 und psychische Gesundheit" hält das BzgA bereit (
https://www.rki.de/SharedDocs/Newslet...).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach §§ 1 As. 1, 2 Nr. 1 IFG kein Anspruch auf Erzeugung oder Zusammenstellung von Informationen nach gewissen Kriterien oder Aufbereitung sowie Zusammenstellung in einem bestimmten Dateiformat besteht. Die Vorschriften des UIG und VIRG sind nicht einschlägig, da bereits der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist.
Mit freundlichen Grüßen