Datenlage Kindesunterhalt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in Deutschland.
1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.
2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.
3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.
4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.
5.) Liegen Vergleiche/Berichte zur rechtlichen Regelung des Kindesunterhalts in anderen Ländern der EU vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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