Datenlage Kindesunterhalt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in Deutschland.

1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

5.) Liegen Vergleiche/Berichte zur rechtlichen Regelung des Kindesunterhalts in anderen Ländern der EU vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in De…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenlage Kindesunterhalt [#294629]
Datum
11. Dezember 2023 18:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in Deutschland. 1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 5.) Liegen Vergleiche/Berichte zur rechtlichen Regelung des Kindesunterhalts in anderen Ländern der EU vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294629/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0396 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Dezember 2023 - Datenlage Kindesunterhalt [#294629]
Datum
5. Januar 2024 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0396 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Dezember 2023 gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. 1. Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.2) Welche Ausgaben sind jährlich für das Betreiben des Webservices recht.bund.de vorgesehen? Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) liegen keine Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor. 1. Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 2. Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. Hierzu gibt es verschiedene Studien. Diese sind im Gutachten "Gemeinsam getrennt erziehen" des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 10. März 2021 auf den Seiten 37 und 38 zusammengefasst. Das Gutachten ist auf der Website des BMFSFJ allgemein zugänglich. Insofern wird auf § 9 Absatz 3 IFG verwiesen. Eigene Untersuchungen durch das BMJ gibt es nicht. 1. Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. Es erfolgen im BMJ keine statistischen Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen zur Leistungsfähigkeit. 1. Liegen Vergleiche/Berichte zur rechtlichen Regelung des Kindesunterhalts in anderen Ländern der EU vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. Es gibt verschiedene, allgemein zugängliche Literatur zu Regelungen des Kindesunterhalts in anderen Ländern der EU. Es wird insoweit auf § 9 Absatz 3 IFG verwiesen. Auch das zu Frage 2 genannte Gutachten enthält hierzu Beiträge. Das BMJ trifft sich im Abstand von 2 Jahren mit Vertretern des französischen Justizministeriums. Hierbei war in den vergangenen Jahren zweimal auch der Kindesunterhalt Thema (siehe Anlagen). Die anderen, in den beiden Protokollen aufgeführten Themen sind nicht vom Antrag umfasst und wurden daher aus den Dokumenten entfernt. Es handelt sich demzufolge um Protokollauszüge. Die Schwärzung im Dokument „Auszug-Kurzprotokoll 2023_Geschwärzt.pdf“ betrifft personenbezogene Daten eines Dritten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 IFG. Danach darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Von der Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren habe ich in Ihrem Kosteninteresse abgesehen. Mit freundlichen Grüßen