Datenlage Kindesunterhalt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in Deutschland.

1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

5.) Liegen Daten zum Vergleich der Unterhaltshöhe mit anderen europäischen Ländern vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in De…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenlage Kindesunterhalt [#294628]
Datum
11. Dezember 2023 18:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage an zur Datenlage beim Kindesunterhalt in Deutschland. 1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 5.) Liegen Daten zum Vergleich der Unterhaltshöhe mit anderen europäischen Ländern vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294628/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren nachfolgenden IFG-Antrag vom 11. Dezember 2023 an…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Datenlage Kindesunterhalt [#294628]
Datum
20. Dezember 2023 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren nachfolgenden IFG-Antrag vom 11. Dezember 2023 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Ihren folgenden Fragen: 1.) Liegen Daten zur durchschnittlichen Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 2.) Liegen Daten zur Unterhaltsfähigkeit vor (beispielsweise wie häufig Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 3.) Liegen Daten zu Gründen für Unterhaltsausfall vor (beispielsweise wie häufig oder aus welchem Grund Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden kann)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 4.) Erfolgen in Ihrem Ministerium statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Leistbarkeit von Kindestunterhalt (beispielsweise Abgleiche mit der statistischen Einkommenverteilung)? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. 5.) Liegen Daten zum Vergleich der Unterhaltshöhe mit anderen europäischen Ländern vor? Falls ja, senden Sie mir diese Daten bitte zu. teile ich mit, dass für Fragen zur Datenlage zum Kindesunterhalt das Bundesministerium für Justiz (BMJ) federführend zuständig ist. Ich bitte Sie daher, Ihre Frage an das BMJ zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich verstehe Ihre Antwort so, dass das Bundesfamilienministerium zu keinem der ange…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenlage Kindesunterhalt [#294628]
Datum
20. Dezember 2023 21:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verstehe Ihre Antwort so, dass das Bundesfamilienministerium zu keinem der angefragten Punkte über Informationen verfügt. Ist das zutreffend? Falls ja, würde dies bedeuten, dass das BMFSFJ keinerlei statistische Daten oder Auswertungen zur Situation beim Kindesunterhalt hat, obschon es - hierfür ein eigenes Referat (213) hat, - Leistungen des Unterhaltsvorschusses statistisch auswertet (siehe Datenportal), - maßgeblich in die Reform des Unterhaltsrechts involviert ist und - federführend an der Einführung der Kindergrundsicherung arbeitet. Dies würde auch bedeuten, dass das Referat 202 (wirtschaftliche Fragen, internationale Familienpolitik) keine Informationen zur Situation in anderen EU-Ländern hat. Ich kann mir diese verschärfte Form der Ahnungslosigkeit kaum vorstellen, da entsprechende Daten doch Grundlage für eine wirksame und nachhaltige Familienpolitik sein müssten - insbesondere hinsichtlich Trennungsfamilien und Alleinerziehenden. Ich möchte Sie sehr bitten, in den betreffenden Abteilungen nochmals nachzufragen. Ihre Anregung, parallel im BMJ nachzufragen, nehme ich gerne auf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294628/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ vom 11.12.2023 (#294628) wurde von Ihne…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenlage Kindesunterhalt [#294628]
Datum
14. Januar 2024 21:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ vom 11.12.2023 (#294628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 20. Dezember 2023 zu unserer Mail vo…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Datenlage Kindesunterhalt [#294628] Ihre Nachfrage
Datum
16. Januar 2024 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 20. Dezember 2023 zu unserer Mail vom 20.Dezember 2023, mit der wir Sie auf die Zuständigkeit des BMJ hinwiesen, teilen wir ergänzend folgendes mit: Das BMFSFJ verfügt über die Daten, die es benötigt, um seine Aufgaben zu erfüllen. Die von Ihnen mit IFG-Antrag vom 11. Dezember 2023 erfragten Daten wurden vom BMFSFJ jedoch nicht erhoben. Ggfs. liegen dem für Kindesunterhaltsrecht federführenden BMJ die gewünschten Daten vor. Es wird darum erneut auf das BMJ verwiesen. Die Daten im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss finden sich auf dem Datenportal des BMFSFJ. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu Ihrer Antwort möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Ich habe mich wie von Ihnen…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Datenlage Kindesunterhalt [#294628] Ihre Nachfrage [#294628]
Datum
17. Januar 2024 01:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu Ihrer Antwort möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Ich habe mich wie von Ihnen vorgeschlagen auch an das BMJ gewandt und von dort auch bereits Antwort erhalten (siehe https://fragdenstaat.de/a/294629). Daten zur durchschnittlichen Unterhaltshöhe liegen dort nicht vor. Ebenso wenig gibt es dort statistische Auswertungen oder Plausibilitätsrechnungen zur Leistungsfähigkeit. Bezüglich der Unterhaltsfähigkeit und der Gründe für Unterhaltsausfall verweist man auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats im BMFSFJ. Dieses Gutachten ist mir durchaus bekannt, weil ich es von Ihnen selbst aufgrund meiner IFG-Anfrage erhalten habe (siehe https://fragdenstaat.de/a/225703), ebenso die dort referenzierten Studien (DIW 2014 und DJI 2020). Studienlage ist, dass trotz massiver staatlicher Durchgriffsrechte in 50% der Fälle kein Kindesunterhalt gezahlt wird und in weiteren 25% nicht in voller Höhe. Folglich bildet das aktuelle Unterhaltsrecht die Realität in rund 75% der Fälle nicht mehr ausreichend ab - Tendenz steigend. Es wäre also naheliegend, dass das BMFSFJ die genauen Gründe für dieses Ausmaß an Ausfällen näher analysiert - denn hierüber treffen die oben genannten Studien keine Aussage. Ebenso wäre es naheliegend, dass das BMFSFJ im Vorfeld der größten Unterhaltsreform der letzten 30 Jahre Informationen zur Regelungsmodellen anderer europäischer Länder im Sinne einer "Best Practice" einholt. Dies umso mehr, da es zu beiden Themen (Kindesunterhalt und internationale Familienpolitik) auch eigene Referate unterhält. Vor diesem Hintergrund möchte ich meine Anfrage nochmal konkretisieren: 1.) Liegen im BMFSFJ Untersuchungen, Berichte oder sonstige Daten zu den Gründen für den Ausfall von Kindesunterhalt vor? Falls ja, schicken Sie mir diese bitte zu. 2.) Liegen im BMFSFJ Untersuchungen, Berichte oder sonstige Daten zur rechtlichen Regelung des Kindesunterhalts in anderen EU-Ländern vor? Falls ja, schicken Sie mir diese bitte zu. Falls zu den genannten Punkten keine Daten vorliegen, bitte ich um rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294628/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ [#294628]
Datum
2. Februar 2024 18:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294628/ Ich bin der Meinung, dass die Behörde die Beantwortung der Anfrage bewusst verzögert, indem Sie keinen Bescheid ausstellt. Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die angefragten Daten sind vorhanden, dann sind sie nach IFG zur Verfügung zu stellen. Oder die Daten sind nicht vorhanden, dann muss die Behörde dies per Bescheid erklären. Das BMFSFJ macht trotz Nachfrage nichts von beidem und versucht, die Angelegenheit auszusitzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine ähnliche Anfrage auch an das BMJ gestellt wurde (https://fragdenstaat.de/a/294629). Diese konnte man dort innerhalb von vier Wochen problemlos abschließen. Ich sehe daher nicht, warum dem BMFSFJ dies nicht möglich sein sollte. Der vom BMFSFJ gemachte Verweis an das BMJ ist unzulässig, denn meine Anfrage ist an das BMFSFJ gerichtet und dies hat die Anfrage auch gesetzesgemäß zu bearbeiten und abzuschließen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294628.pdf Anfragenr: 294628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294628/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2024 08:52
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit möchte ich an meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ vom 11.12.2023 (#…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ [#294628] # IFG-732/002 II#0064 [#294628]
Datum
12. März 2024 08:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit möchte ich an meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlage Kindesunterhalt“ vom 11.12.2023 (#294628) an das BMFSFJ erinnern, bei der ich Sie um Vermittlung ersucht habe, da die angefragte Behörde ihren Rechtspflichten nicht nachkommt. Seit meiner Bitte um Vermittlung ist inzwischen mehr als ein Monat vergangen. Ich Bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. März 2024 11:15
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auf meine IFG-Anfrage vom 11.12.2023 und die folgende Konkretisierung vom 17.01.202…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Datenlage Kindesunterhalt [#294628] Ihre Nachfrage [#294628]
Datum
3. April 2024 12:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meine IFG-Anfrage vom 11.12.2023 und die folgende Konkretisierung vom 17.01.2024 habe ich bisher keinen rechtsfähigen Bescheid erhalten. Auch der Vermittlungsversuch durch den BFDI war nicht erfolgreich, da - nach meiner Information - sich das BMFSFJ bisher zu keiner Antwort auf die Anfrage des BFDI bemüßigt gesehen hat. Ich möchte daher hiermit Untätigkeitsklage beim VG Berlin mit Ablauf des 17.4.2024 ankündigen, da dann unzweifelhaft die gesetzliche Dreimonatsfrist zur Beantwortung einer IFG-Anfrage überschritten ist. Ich möchte Sie nochmals bitten, meine Anfrage zu beantworten oder mir das Fehlen der angefragten Daten per Bescheid zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>