Datennetz für die Bundesbehörden

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Den Bericht in dem Versäumnisse beim Aufbau eines sicheren Datennetzes für die Bundesbehörden gerügt werden. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/cybersicherheit-rechnungshof-wirft-de-maiziere-versagen-vor-a-999261.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2014
  • Frist
    28. November 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht in d…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datennetz für die Bundesbehörden [#7857]
Datum
26. Oktober 2014 13:29
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht in dem Versäumnisse beim Aufbau eines sicheren Datennetzes für die Bundesbehörden gerügt werden. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/cybersicherheit-rechnungshof-wirft-de-maiziere-versagen-vor-a-999261.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 26.10.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen a…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.10.2014
Datum
5. November 2014 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen angefragte Bericht wurde bislang nicht vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend behandelt. Eine abschließende parlamentarische Behandlung ist aber Voraussetzung für die Prüfung und Entscheidung des Bundesrechnungshofes, Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen (§ 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung). Ihrem Anliegen nach Übermittlung des Berichts kann ich daher nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen