Datenpanne „Mein Justizpostfach“

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

am 13.11.2023 erhielten die Nutzer der Pilotphase des MJP eine Nachricht des BMI über ein Datenleck aufgrund einer fehlerhaften Konfiguration des SAFE-Verzeichnisses.

Das Justizministerium NRW informierte mich, dass die datenschutzrechtliche Bearbeitung des Vorfalls durch das Vorsitzland der BLK-AG IT-Standards -Baden-Württemberg- erfolge.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

I.) sämtliche Nachrichten, Aktenvermerke und Sitzungsprotokolle im Zusammenhang mit der Information des BMI über das Datenleck/ der Entdeckung des Datenlecks, der internen Bearbeitung und der Beschlussfassung zur Information der Nutzenden.

II.) Eine Abschrift der Information an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

III.) Die Beschreibung der wahrscheinlichen und anzunehmenden Folgen.

IV.) Das Protokoll der im Zusammenhang mit dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen zur Behebung bzw. Einschränkung.

Vielen Dank für die Bearbeitung meines Anliegens!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, am 13.11.2023 erhielten die Nutzer der Pilotphase des MJP eine Nachric…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenpanne „Mein Justizpostfach“ [#297729]
Datum
19. Januar 2024 06:21
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, am 13.11.2023 erhielten die Nutzer der Pilotphase des MJP eine Nachricht des BMI über ein Datenleck aufgrund einer fehlerhaften Konfiguration des SAFE-Verzeichnisses. Das Justizministerium NRW informierte mich, dass die datenschutzrechtliche Bearbeitung des Vorfalls durch das Vorsitzland der BLK-AG IT-Standards -Baden-Württemberg- erfolge. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: I.) sämtliche Nachrichten, Aktenvermerke und Sitzungsprotokolle im Zusammenhang mit der Information des BMI über das Datenleck/ der Entdeckung des Datenlecks, der internen Bearbeitung und der Beschlussfassung zur Information der Nutzenden. II.) Eine Abschrift der Information an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. III.) Die Beschreibung der wahrscheinlichen und anzunehmenden Folgen. IV.) Das Protokoll der im Zusammenhang mit dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen zur Behebung bzw. Einschränkung. Vielen Dank für die Bearbeitung meines Anliegens! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024
Datum
5. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB