Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine

- einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der Datenbank des Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine in NRW
- als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2014
  • Frist
    28. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine [#5525]
Datum
27. Januar 2014 17:19
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der Datenbank des Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine in NRW - als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich habe…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine [#5525]
Datum
28. Januar 2014 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich habe Ihr Auskunftsersuchen heute zuständigkeitshalber an den IT-Beauftragten der Landesregierung (CIO) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter die Staatskanzlei NRW hat mir folgende Anfrage zugesandt. "Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine
Datum
31. Januar 2014 13:47
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,7 KB


Sehr geehrter die Staatskanzlei NRW hat mir folgende Anfrage zugesandt. "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der Datenbank des Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine in NRW - als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)." Um den Nachweis zu haben, dass die o. a. Anfrage tatsächlich von Ihnen stammt und auch mit Ihrem Willen von "Frag den Staat" an die Staatskanzlei NRW übersandt worden ist, bitte ich um eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits. Soweit mir eine solche Bestätigung vorliegt, erhalten Sie ein Antwort auf Ihre Anfrage. Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW eine unmittelbare und weitgehend voraussetzungslose Antragsstellung bei der betroffenen öffentlichen Stelle vorsieht. Eine Zwischenschaltung von Institutionen, die das schlanke Verwaltungsverfahren des Informationsfreiheitsrechts nur "bürokratischer" gestalten können, bedarf es nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich schriftlich, dass es sich um eine Anfrage von mir handelt. M…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine [#5525]
Datum
10. Februar 2014 13:50
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich schriftlich, dass es sich um eine Anfrage von mir handelt. Meine Kotaktdaten finden Sie unter dieser Mail. Laut dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen § 5 "kann (die Anfrage) schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden". Somit sehe ich keinen Grund für die weitere Bestätigungen oder Informationen zur Beantwortung meiner Anfrage. Ihr Hinweis, dass für die Nutzung von fragdenstaat.de für meine IFG-Anfrage das "schlanke Verwaltungsverfahren" des Informationsfreiheitsrechts "bürokratischer" gestalten könnte, ist mir unverständlich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datensatz des NRW Behördenfinders und der…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine [#5525]
Datum
20. März 2014 21:44
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datensatz des NRW Behördenfinders und der Verwaltungssuchmaschine" vom 27.01.2014 (#5525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach den IFG NRW
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach den IFG NRW
Datum
27. März 2014
Status
Warte auf Antwort
248,2 KB