Datenschutz bei Akamai

- die mit Akamai geschlossenen Datenschutzverträge (Auftragsverarbeitung o.Ä.), insbesondere die eventuell abgeschlossenen Standardvertragsklauseln
- Datenschutzfolgeabschätzungen oder sonstige Risikobeurteilungen für den Einsatz von Akamai als Dienstleister

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
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Betreff
Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
12. Januar 2022 18:58
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die mit Akamai geschlossenen Datenschutzverträge (Auftragsverarbeitung o.Ä.), insbesondere die eventuell abgeschlossenen Standardvertragsklauseln - Datenschutzfolgeabschätzungen oder sonstige Risikobeurteilungen für den Einsatz von Akamai als Dienstleister
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237386/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Westdeutscher Rundfunk
Sehr Antragsteller/in vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind f?r uns hil…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
12. Januar 2022 18:58
Status
Warte auf Antwort
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10,9 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind f?r uns hilfreich, aber nat?rlich freuen wir uns auch ?ber Lob, Anfragen und Vorschl?ge zu unserem Programm und unseren Telemedienangebote. Bitte haben Sie Verst?ndnis daf?r, dass Sie von uns zun?chst diese automatische Antwort erhalten. Da uns t?glich sehr viele unterschiedliche Zuschriften erreichen, k?nnen wir Ihre Anfrage leider nicht immer umgehend und angemessen pers?nlich beantworten. Wir d?rfen Ihnen aber versichern: Wir lesen alles! Konkrete Fragen, Kritik und Anregungen, die den WDR betreffen, geben wir stets an die zust?ndigen Redaktionen bzw. Fachbereiche weiter. Bestimmt k?nnen Sie sich vorstellen, dass eine Bearbeitung neben dem Sendebetrieb auch einige Zeit beanspruchen kann. Bitte beachten Sie weiterhin, dass alle Zuschriften, die wir an Feiertagen und am Wochenende erhalten, erst am n?chsten Werktag gelesen werden k?nnen. Wir bitten Sie hiermit um ein wenig Geduld und um Ihr Verst?ndnis. Mit freundlichen Gr??en
Westdeutscher Rundfunk
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage aufgenommen und zur Bearbeitung an die zuständige Redaktion weiterge…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Anfrage: Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
12. Januar 2022 19:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage aufgenommen und zur Bearbeitung an die zuständige Redaktion weitergeleitet. Bitte haben Sie bis zur Beantwortung noch ein wenig Geduld. Täglich erreichen uns sehr viele E-Mails von unseren Zuschauer*innen, auf die die Redaktionen natürlich qualifiziert antworten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2022 über fragdenstaat.de, die am selben Tag bei…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
11. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2022 über fragdenstaat.de, die am selben Tag bei uns eingegangen ist. Sie verlangen - die mit Akamai geschlossenen Datenschutzverträge (Auftragsverarbeitung 0.Ä.), insbesondere die eventuell abgeschlossenen Standardvertragsklauseln - Datenschutzfolgeabschätzungen oder sonstige Risikobeurteilungen für den Einsatz von Akamai als Dienstleister. Ihre Anfrage werte ich in der Sache als Anfrage nach $ 5 Absatz 1 IFG NRW. Es ergeht folgender Auskunftsbescheid: Die Anfrage wird abgelehnt. Begründung: Zunächst sind durch Ihre Anfrage journalistisch-redaktionelle Informationen im Sinne des $ 55a WDR-Gesetz betroffen. Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen in Zusammenhang mit der Pro- grammverbreitung und damit der journalistisch-redaktionellen Arbeit des WDR. In einer verfassungskonformen Auslegung von Artikel 55a WDR-Gesetz ist auch die Pro- grammverbreitung dem Schutz der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 GG unter- fallenden Bereich zuzuordnen, der vom Auskunftsanspruch nach $ 5 Absatz 11FG NRW ausgenommen ist. So hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Entscheidung vom 09.02.2012, Az5 A 166/10) entschieden, dass die Programmfreiheit zum einen jene Art von Informationen umfasst, die Einblicke in die dem Redaktionsgeheimnis unterfallende Informations- gewinnung, -verarbeitung oder -verbreitung ermöglichen. Eine Informationspflicht be- steht demnach nur für solche Informationen, die nicht dem Redaktionsgeheimnis unter- liegen, die also in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Programm- gestaltung und -produktion stehen. Hierzu gehört etwa die Vergabe von Aufträgen, die keine Rückschlüsse auf spezifisch redaktionelle Tätigkeiten zulassen. In den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit fällt hingegen auch die Organisation des Rundfunkbetriebs, soweit sie Rückwirkungen auf die Programmtätigkeit haben können (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 a.a.O. S. 259 f.; Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238,310 f.; Beschluss vom 5. Oktober 1993 - 1 BvL 35/81 - BVerfGE 89, 144,153; Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 88). Mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotene weite Auslegung des $ 55 a WDR-Ge- setz, ist hier nicht von einer reinen, nicht mit der Programmtätigkeit in Zusammenhang stehenden Information auszugehen. Die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen hinsichtlich des Datenschutzes sowie die Folgeabwägungen und Risikoabwägungen stehen auch in Zusammenhang mit der Programmverbreitung und sind daher bereits deshalb vom Auskunftsanspruch nach 8 5 Absatz 1 IFG NRW ausgenommen. Weiterhin stehen $6 lit. a) und c) IFG NRW dem Auskunftsausspruch entgegen. Durch das Bekanntwerden der angefragten Informationen würde zum einen die öffentliche Sicherheit gefährdet, da durch das Bekanntwerden Aspekte der öffentlichen Sicherheit berührt wären. Unter Schutz der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, des Staates und seiner Institutionen und der individu- ellen Rechtsgüter der Bürger. Durch das Bekanntwerden der Datenschutzverträge und Datenschutzfolgeabschätzungen würden auch Informationen über die konkrete Siche- rung der Datenverarbeitung bekannt, womit Angriffe erleichtert werden könnten. Hier- mit würden nicht nur die individuellen Rechte der Betroffenen gefährdet, sondern auch die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des WDR berührt. Zum anderen kommt $ 6 lit. b) IFG NRW zum Tragen. Danach ist der Antrag auf In- formationszugang abzulehnen, soweit und solange durch das Bekanntwerden der In- formation Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes oder anderer Län- der ohne deren Zustimmung offenbart würden. Öffentliche Stellen anderer Länder sind auch die anderen Landesrundfunkanstalten, die - ebenfalls wie das ZDF - an den Ver- trägen mit Akamai beteiligt sind. Eine Auskunft können wir zudem deshalb nicht erteilen, da hier auch der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach $ 8 IFG NRW entgegensteht. Danach ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der In- formation ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirt- schaftlicher Schaden entsteht. Der Begriff des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses ist im IFG NRW nicht legaldefi- niert, sondern wird von diesem so vorausgesetzt, wie er in der Rechtsprechung ent- wickelt ist (LT-Drucks. 13/1311, S. 13). Daher ist auf Rechtsprechung und Schrifttum zu anderen Vorschriften, die diesen Rechtsbegriff verwenden - insbesondere auf $ 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen — zurückzugreifen. Danach sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (sinngemäß) alle auf ein Unternehmen bezo- gene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechts- träger ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (OVG Schleswig-Holstein, Be- schluss vom 22. Juni 2005 - Az. 4 LB3004 4 LB 30/04 juris, Rdn. 50; Fischer, in: Fluck/Fischer/Martini, Informationsfreiheitsrecht, $ 6 IFG Bund, Ran. 37; Seidel, in: Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, $ 8 Rdn. 873, m.w.N.). Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informa- tion geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Markt- konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unterneh- mens nachteilig zu beeinflussen. Das schutzwürdige Interesse bemisst sich danach, ob ein verständiger Unternehmer Informationen der betreffenden Art geheim halten würde. Davon ist insbesondere bei solchen Informationen auszugehen, die den Kernbereich der betrieblichen Informa- tionssphäre betreffen (Seidel, in: Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, $ 8 Rdn. 878 ff.). Schutzwürdig sind insbesondere Umsätze, Er- tragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Markt- strategien, Kalkulationsunterlagen etc. Auch konkrete Vertragsgestaltungen können geschützt sein. Sie fragen nach Datenschutzverträgen und insbesondere Standardvertragsklauseln. Auch bei diesen Vertragsbedingungen handelt es sich um Konditionen, die Einfluss auf das Preisgefüge haben können und daher Teil der konkreten, geschützten Vertrags- gestaltung sind und die durch entsprechende Geheimhaltungsklauseln geschützt sind. Ebenso gehören Datenschutzfolgeabschätzungen oder sonstige Risikobeurteilungen zu den Faktoren, die für die konkrete Vertragsgestaltung von Bedeutung sind, und da- her ebenfalls unter den geschützten Bereich nach 8 8 IFG NRW fallen. Die Informa- tionen betreffen den Kernbereich der betrieblichen Sphäre, da die Frage von Daten- schutzvorkehrungen und vertraglichen Vereinbarungen hierzu essentieller Bestandteil bei der Bereitstellung der Dienstleistungen sind. Durch die Offenlegung besteht somit die Gefahr eines Wettbewerbsnachteils bei zukünftigen Vertragsverhandlungen. Gebühren: Nach 8 11 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW fallen keine Gebühren an. Rechtsbeheifsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei: WDR Köln - Publikumsstelle - 50600 Köln Hinweis gem. $& 5 Absatz 2 Satz 4 Informationsfreiheitsgesetz: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ein Recht auf Übersendung der Standardvertragsklauseln besteht gegenüber betroffen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
18. Februar 2022 11:56
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Recht auf Übersendung der Standardvertragsklauseln besteht gegenüber betroffenen Personen auch aus den Standardvertragsklauseln selbst. Sofern die Offenlegung von Informationen zur IT-Sicherheit gefähret würden, wäre dies entsprechend zu schwärzen, dies kann jedoch nur Informationen betreffen, zu denen ein Missbrauchsrisiko besteht. So besteht beispielsweise die Sicherheit von Verschlüsselungsverfahren nicht in der Geheimhaltung dieser, sondern in den Verfahren selbst. Ähnliches gilt für allgemeine Maßnahmen wie Zugangskontrollen. Sofern die Bereitstellung die Rechte anderer öffentlicher Stellen verletzt oder die Gefahr eines Wettbewerbsnachteils bei zukünftigen Vertragsverhandlungen entsteht, hätten diese Verträge nicht abgeschlossen werden dürfen, dieses Risiko entsteht jedoch nicht aus meinem Antrag heraus, sondern ist in Ihrem Vertragsschluss begründet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237386/

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind f?r uns hil…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutz bei Akamai [#237386]
Datum
18. Februar 2022 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind f?r uns hilfreich, aber nat?rlich freuen wir uns auch ?ber Lob, Anfragen und Vorschl?ge zu unserem Programm und unseren Telemedienangebote. Bitte haben Sie Verst?ndnis daf?r, dass Sie von uns zun?chst diese automatische Antwort erhalten. Da uns t?glich sehr viele unterschiedliche Zuschriften erreichen, k?nnen wir Ihre Anfrage leider nicht immer umgehend und angemessen pers?nlich beantworten. Wir d?rfen Ihnen aber versichern: Wir lesen alles! Konkrete Fragen, Kritik und Anregungen, die den WDR betreffen, geben wir stets an die zust?ndigen Redaktionen bzw. Fachbereiche weiter. Bestimmt k?nnen Sie sich vorstellen, dass eine Bearbeitung neben dem Sendebetrieb auch einige Zeit beanspruchen kann. Bitte beachten Sie weiterhin, dass alle Zuschriften, die wir an Feiertagen und am Wochenende erhalten, erst am n?chsten Werktag gelesen werden k?nnen. Wir bitten Sie hiermit um ein wenig Geduld und um Ihr Verst?ndnis. Mit freundlichen Gr??en