Datenschutz bei Corona-Tests (DNA-Probenentnahme)

Derzeit werden tausende Bürgerinnen und Bürger auf Corona getestet. Inwiefern wird der Datenschutz bei der Erhebung und Speicherung von sehr persönlichen Daten, nämlich der DNA der Bürgerinnen und Bürger, eingehalten. Dazu drei Fragen:

1. Wie lange werden die Proben aufbewahrt und wer verwaltet den hat Zugang zu diesen?
2. Welchen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen die Proben bzw. gibt es ein Datenschutzformular, dass ich vor der Entnahme unterschreiben muss? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
3. Welche Behörden sind gegebenenfalls in der Lage die enthaltenen Daten auszuwerten und für weitere Verwendung bereit zu halten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Alexander Steuer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit werden ta…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Alexander Steuer
Betreff
Datenschutz bei Corona-Tests (DNA-Probenentnahme) [#220641]
Datum
18. Mai 2021 22:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit werden tausende Bürgerinnen und Bürger auf Corona getestet. Inwiefern wird der Datenschutz bei der Erhebung und Speicherung von sehr persönlichen Daten, nämlich der DNA der Bürgerinnen und Bürger, eingehalten. Dazu drei Fragen: 1. Wie lange werden die Proben aufbewahrt und wer verwaltet den hat Zugang zu diesen? 2. Welchen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen die Proben bzw. gibt es ein Datenschutzformular, dass ich vor der Entnahme unterschreiben muss? Wenn ja, wie sieht dieses aus? 3. Welche Behörden sind gegebenenfalls in der Lage die enthaltenen Daten auszuwerten und für weitere Verwendung bereit zu halten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Steuer Anfragenr: 220641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220641/
Mit freundlichen Grüßen Alexander Steuer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Mai 2021 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
813 Bytes


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.