Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie kann es sein, dass überall der Datenschutz so groß geschrieben wird, außer bei unseren Rettungskräfzen im Kreis Unna?
So wurde vor ein paar Jahren auf die digitale Alarmierung umgestellt u.a. auch aus Datenschutzgründen/Abhöhrgründen.
Alles schön und gut, nur warum nutzt man diese verschlüsselungsfunktion nicht?
Statt jeden Melder einzeln zu alarmieren, wird in Gruppen alarmiert. Programmiert man sich die gewünschten Rics auf seinen Melder (Programmierstation kann man sich aus der Ladestation bauen, Software gibt's im Netz und das Kennwort ist leicht zu knacken....) so bekommt man jeden Einsatz mit. Inkl. Melder/Infotext. Es ist sogar möglich sich die Alarmierungen auf's Handy schicken zu lassen. So ist es also möglich, dass man genau weiß wann z.b. Oma Hannelore einen Herzinfarkt hat oder Opa Karl gestürzt ist.
Falls es länger dauert jeden Melder einzeln zu alarmieren, sehe ich ja noch ein dies bei der Feuerwehr in Gruppen zu machen (dann vlt nur mit Einsatzstichwort ohne Adresse und Name....) im Rettungsdienst ist die Anzahl der gleichzeitig alarmierten Melder nicht so groß. Hier könnte man jeden Melder einzeln alarmieren. Hätte den Vorteil bei Verlust auch einfach den Melder nicht mehr zu alarmieren und so vor Dritten zu schützen. Ansonsten müsste man hier es auch auf's Einsatzstichwort begrenzen.
Evtl. Kann man ja doch alles verschlüsseln und sicherer machen, wäre auch ok. So wie es derzeit ist, geht's nicht weiter. Das ist ein Witz von Datenschutz und viele aus dem Kreis Unna wissen genau wann wer erkrankt ist oder einen Notfall hat bzw Hilfe braucht.
Bitte um Stellungnahme wie das sein kann und warum es nicht abgeschafft wird.
Vielen Dank

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. August 2018
  • Frist
    14. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie kann es sein, …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna [#32805]
Datum
11. August 2018 23:21
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie kann es sein, dass überall der Datenschutz so groß geschrieben wird, außer bei unseren Rettungskräfzen im Kreis Unna? So wurde vor ein paar Jahren auf die digitale Alarmierung umgestellt u.a. auch aus Datenschutzgründen/Abhöhrgründen. Alles schön und gut, nur warum nutzt man diese verschlüsselungsfunktion nicht? Statt jeden Melder einzeln zu alarmieren, wird in Gruppen alarmiert. Programmiert man sich die gewünschten Rics auf seinen Melder (Programmierstation kann man sich aus der Ladestation bauen, Software gibt's im Netz und das Kennwort ist leicht zu knacken....) so bekommt man jeden Einsatz mit. Inkl. Melder/Infotext. Es ist sogar möglich sich die Alarmierungen auf's Handy schicken zu lassen. So ist es also möglich, dass man genau weiß wann z.b. Oma Hannelore einen Herzinfarkt hat oder Opa Karl gestürzt ist. Falls es länger dauert jeden Melder einzeln zu alarmieren, sehe ich ja noch ein dies bei der Feuerwehr in Gruppen zu machen (dann vlt nur mit Einsatzstichwort ohne Adresse und Name....) im Rettungsdienst ist die Anzahl der gleichzeitig alarmierten Melder nicht so groß. Hier könnte man jeden Melder einzeln alarmieren. Hätte den Vorteil bei Verlust auch einfach den Melder nicht mehr zu alarmieren und so vor Dritten zu schützen. Ansonsten müsste man hier es auch auf's Einsatzstichwort begrenzen. Evtl. Kann man ja doch alles verschlüsseln und sicherer machen, wäre auch ok. So wie es derzeit ist, geht's nicht weiter. Das ist ein Witz von Datenschutz und viele aus dem Kreis Unna wissen genau wann wer erkrankt ist oder einen Notfall hat bzw Hilfe braucht. Bitte um Stellungnahme wie das sein kann und warum es nicht abgeschafft wird. Vielen Dank Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Polizeiliche Belange se…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Betreff
AW: 180813_7_K_Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna [#32805]
Datum
14. August 2018 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Polizeiliche Belange sehe ich hier jedoch nicht berührt und darf Sie daher bitten, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Da Sie im Formtext der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprechen, habe ich von der Weiterleitung Ihrer Mitteilung abgesehen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich würde Sie jedoch bitten, wie auch gesch…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 180813_7_K_Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna [#32805]
Datum
16. August 2018 08:26
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich würde Sie jedoch bitten, wie auch geschrieben, diese Anfrage an die zuständige Behörde weiter zu leiten. "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Bitte leiten Sie die Frage an die entsprechende Behörde weiter. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Guten Morgen! Nachstehenden Schriftwechsel übersende ich - auf Bitte v. Cc - zur Auswertung. Mit freundlichem Gr…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Betreff
WG: 180813_7_K_Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna [#32805]
Datum
17. August 2018 09:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen! Nachstehenden Schriftwechsel übersende ich - auf Bitte v. Cc - zur Auswertung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 180813_7_K_Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna [#32805]
Datum
19. September 2018 17:55
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz beim Meldertext Feuerwehr und Rettungsdienst Kreis Unna“ vom 11.08.2018 (#32805) wurde von Ihnen an die entsprechende Behörde weitergeleitet und von denen leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 6 Tage überschritten. Ich mache mir echt Sorgen um den Datenschutz bei den Alarmierungen. Ich möchte nämlich nicht, dass viele unbeteiligte sofort mitalarmiert werden und wissen was bei mir, oder in der Verwandschaft passiert ist...Sie etwa? Zumindest die Langtexte sollten unbedingt schnellstens aus der Alarmierung verschwinden. Ich bitte darum, auch in ihrem Interesse des Datenschutzes, bei der zuständigen Behörde nochmal Druck zu machen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. September 2018 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz bei den Meldertexten“ Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz bei den Meldertexten“
Datum
5. Oktober 2018 08:43
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem für mich zuständigen Datenschutzbeauftragten bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Ich weise ergänzend darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages unbefristet ausgesetzt wird, wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Solange eine zustellfähige Anschrift von Ihnen nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass Ihr Name ein Pseudonym darstellt. Nicht real existierende Personen haben jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen