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Datenschutz beim Ticketkauf

Im Rahmen der Infektionsschutzverordnung werden beim Ticketkauf Daten erhoben.
Beim Online Ticket: Name, Anschrift, Telefonnummer, E Mail Adresse und Bankverbindung.
Beim Ticketkauf an der Kasse vor Ort: Name, Anschrift, Telefonnummer
Sämtliche Fragen beziehen sich in dieser Anfrage auf Datenerhebung ohne den eingetretenen Fall einer Infektion und Nachverfolgung.

Kauf vor Ort:
Wie ist der Ablauf der Datenaufnahme, Lagerung, Zugriffe, Vernichtung, Dokumentation:
Wie werden diese Daten sicher und vor unbefugten Blicken und Zugriff aufgenommen?
Haben betriebsfremde Personen Zugriff auf diese erhobenen Daten?
Werden Daten zu irgendeinem Zweck an andere weiter gegegeben?
Wer bekommt diese Daten betriensintern zu sehen? Bitte konkret die Funktion (nicht Namen!) der Personen benennen.
Wo lagern diese Daten ab Tag des Ticketkauf, an welchem Ort? (Nur die Art des Ortes, nicht Adresse: Safe im Bad, Zentrale der Bäderbetriebe, Plastikschachtel im Regal o.ä.)
Wie wird dieser Ort vor unbefugtem Zugriff geschützt?
Wie erfolgt die Vernichtung? Bitte Ablauf schildern.
Welche Personen (Funktion, keine Namen) sind dafür zuständig?
Wer dokumentiert diese Datenvernichtung und wo können interessierte Bürger*innen Aufzeichnungen zu den Vorgängen einsehen?

Beim Online Kauf:
Wer bekommt die erhobenen Daten zu sehen? Konkrete Funktion der Personen bitte.
Wo lagern diese Daten? Standort des Servers bitte
Wie erfolgt die Vernichtung der Daten? Bitte Ablauf schildern
Welche Personen (Funktion, keine Namen) sind dafür zuständig?
Wer dokumentiert diese Datenvernichtung und wo können interessierte Bürger*innen Aufzeichnungen zu den Vorgängen einsehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz beim Ticketkauf [#223249]
Datum
12. Juni 2021 15:35
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Infektionsschutzverordnung werden beim Ticketkauf Daten erhoben. Beim Online Ticket: Name, Anschrift, Telefonnummer, E Mail Adresse und Bankverbindung. Beim Ticketkauf an der Kasse vor Ort: Name, Anschrift, Telefonnummer Sämtliche Fragen beziehen sich in dieser Anfrage auf Datenerhebung ohne den eingetretenen Fall einer Infektion und Nachverfolgung. Kauf vor Ort: Wie ist der Ablauf der Datenaufnahme, Lagerung, Zugriffe, Vernichtung, Dokumentation: Wie werden diese Daten sicher und vor unbefugten Blicken und Zugriff aufgenommen? Haben betriebsfremde Personen Zugriff auf diese erhobenen Daten? Werden Daten zu irgendeinem Zweck an andere weiter gegegeben? Wer bekommt diese Daten betriensintern zu sehen? Bitte konkret die Funktion (nicht Namen!) der Personen benennen. Wo lagern diese Daten ab Tag des Ticketkauf, an welchem Ort? (Nur die Art des Ortes, nicht Adresse: Safe im Bad, Zentrale der Bäderbetriebe, Plastikschachtel im Regal o.ä.) Wie wird dieser Ort vor unbefugtem Zugriff geschützt? Wie erfolgt die Vernichtung? Bitte Ablauf schildern. Welche Personen (Funktion, keine Namen) sind dafür zuständig? Wer dokumentiert diese Datenvernichtung und wo können interessierte Bürger*innen Aufzeichnungen zu den Vorgängen einsehen? Beim Online Kauf: Wer bekommt die erhobenen Daten zu sehen? Konkrete Funktion der Personen bitte. Wo lagern diese Daten? Standort des Servers bitte Wie erfolgt die Vernichtung der Daten? Bitte Ablauf schildern Welche Personen (Funktion, keine Namen) sind dafür zuständig? Wer dokumentiert diese Datenvernichtung und wo können interessierte Bürger*innen Aufzeichnungen zu den Vorgängen einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz beim Ticketkauf“ vom 12.06.2021 (#2…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz beim Ticketkauf [#223249]
Datum
16. Juli 2021 17:50
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz beim Ticketkauf“ vom 12.06.2021 (#223249) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223249/
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfrage Datenschutz beim Ticketkauf [#223249]. …
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Eingang Anfrage Datenschutz beim Ticketkauf [#223249]
Datum
19. Juli 2021 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Anfrage Datenschutz beim Ticketkauf [#223249]. Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#223249] Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Fragen zum Datenschutz bei…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage [#223249]
Datum
18. August 2021 11:49
Status
Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Fragen zum Datenschutz beim Ticketkauf. Derzeit werden keine Daten im Rahmen der Infektionsschutzverordnung für den Erwerb von Zeitfenstertickets für die Sommerbäder verarbeitet, weder über den Webshop noch an den Kassen. Im Übrigen wird verwiesen auf die zur Verfügung stehenden Informationen laut Art. 13 DS-GVO, die über die Webseite und den Webshop abrufbar sind. Hier finden Sie u. a. die Zweckbestimmung, die Rechtsgrundlage, die zu verarbeiten Daten, die Löschfristen und an welche Stelle ggf. eine Datenübermittlung stattfindet. Wie bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten (PBD) richten sich die Zugriffe an der Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung aus (Need-to-know-Prinzip). Umfasst wird davon auch die Lagerung. Die BBB nutzen grundsätzlich zertifizierte Dienstleister zur Entsorgung von PBD. Im Rahmen der Nachweis-, Dokumentations-und Rechenschaftspflichten prüft unser behördlicher Datenschutzbeauftragter durch Audits u. a. den Umgang mit den Anwesenheitsdokumentationen aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wie bereits mitgeteilt, fordert diese für den Betrieb der Sommerbäder derzeit keine Verarbeitung von PBD. Für Nutzer der Hallenbäder, wie Schulen und Vereine, sind diese entsprechend verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.