Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen

-- (im Zusammenhang mit den "zugelassenen Anwendungen und Diensten der Telematik-Infrastruktur" (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_41119.php)) --
- ein Liste der von der gematik betreuten Anwendungen und Dienste mit den jeweils im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlichen
- das verpflichtend zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jeweiliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telematik (nach DSGVO Art.30)
- ggfs. eine Liste von bestehenden Verträgen mit Auftragsverarbeitern (nach DSGVO Art.28(3)) einschließlich der Vertragstexte bzw. eine Zusammenstellung nicht weisungsbebundener externer Dienstleister
- eine Übersicht über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach DSGVO Art. 32) im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur.
- die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung der durch die Telematik-Infrastruktur erhobenen personenbezogenen Daten und Metadaten (nach DSGVO Art. 35) oder falls keine erstellt wurde, die dafür notwendige Begründung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -- (im Zusammenhang…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen [#158711]
Datum
16. Juli 2019 21:46
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-- (im Zusammenhang mit den "zugelassenen Anwendungen und Diensten der Telematik-Infrastruktur" (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_41119.php)) -- - ein Liste der von der gematik betreuten Anwendungen und Dienste mit den jeweils im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlichen - das verpflichtend zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jeweiliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telematik (nach DSGVO Art.30) - ggfs. eine Liste von bestehenden Verträgen mit Auftragsverarbeitern (nach DSGVO Art.28(3)) einschließlich der Vertragstexte bzw. eine Zusammenstellung nicht weisungsbebundener externer Dienstleister - eine Übersicht über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach DSGVO Art. 32) im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur. - die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung der durch die Telematik-Infrastruktur erhobenen personenbezogenen Daten und Metadaten (nach DSGVO Art. 35) oder falls keine erstellt wurde, die dafür notwendige Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID-0000082973 aufgenommen. Bitte geben…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Ihr #Ticket ID-0000082973# mit dem Thema "Anfrage über WEB Service Fragdenstaat Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen" wurde angelegt
Datum
17. Juli 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID-0000082973 aufgenommen. Bitte geben Sie die Ticketnummer bei weiteren E-Mails bzw. Telefonaten mit an. Wir werden auf Sie zukommen, falls Fragen unserseits bestehen oder die Anfrage erledigt wurde. Hier noch einmal die wichtigsten Daten zu Ihrer Anfrage: Titel: Anfrage über WEB Service Fragdenstaat Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen Beschreibung: --- Ursprüngliche Nachricht --- Von: Antragsteller/in Gesendet: 16.07.2019 21:46:13 An: Antragsteller/in Cc: Betreff: Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen [#158711] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -- (im Zusammenhang mit den "zugelassenen Anwendungen und Diensten der Telematik-Infrastruktur" (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_41119.php)) -- - ein Liste der von der gematik betreuten Anwendungen und Dienste mit den jeweils im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlichen - das verpflichtend zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jeweiliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telematik (nach DSGVO Art.30) - ggfs. eine Liste von bestehenden Verträgen mit Auftragsverarbeitern (nach DSGVO Art.28(3)) einschließlich der Vertragstexte bzw. eine Zusammenstellung nicht weisungsbebundener externer Dienstleister - eine Übersicht über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach DSGVO Art. 32) im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur. - die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung der durch die Telematik-Infrastruktur erhobenen personenbezogenen Daten und Metadaten (nach DSGVO Art. 35) oder falls keine erstellt wurde, die dafür notwendige Begründung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Ihr #Ticket ID-0000082984# mit dem Thema "Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (E…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Ihr #Ticket ID-0000082984# mit dem Thema "Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870]" wurde angelegt
Datum
18. Juli 2019 08:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID-0000082984 aufgenommen. Bitte geben Sie die Ticketnummer bei weiteren E-Mails bzw. Telefonaten mit an. Wir werden auf Sie zukommen, falls Fragen unserseits bestehen oder die Anfrage erledigt wurde. Hier noch einmal die wichtigsten Daten zu Ihrer Anfrage: Titel: Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870] Beschreibung: --- Ursprüngliche Nachricht --- Von: Antragsteller/in Gesendet: 17.07.2019 20:13:53 An: Antragsteller/in Cc: Betreff: Verträge und weitere Unterlagen im Kontext des Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) für den Betrieb der Telematikinfrastruktur [#158870] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien sämtlicher mit Arvato Systems GmbH als zukünftiger Betreiber der Telematik-Infrastruktur abgeschlossenen Verträge sowie Unterlagen, Gutachten und Einschätzungen, die im Kontext dieses Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2018/S 213-488490) erstellt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.07.2019 und bitte um Mitteilung einer zustell…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen [#158711]
Datum
16. August 2019 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.07.2019 und bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Ferner möchte ich bereits die folgenden Hinweise geben. Ihre vollständige Anfrage lautete wie folgt: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: -- (im Zusammenhang mit den "zugelassenen Anwendungen und Diensten der Telematik-Infrastruktur" (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_41119.php) -- - ein Liste der von der gematik betreuten Anwendungen und Dienste mit den jeweils im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlichen - das verpflichtend zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jeweiliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telematik (nach DSGVO Art.30) - ggfs. eine Liste von bestehenden Verträgen mit Auftragsverarbeitern (nach DSGVO Art.28(3)) einschließlich der Vertragstexte bzw. eine Zusammenstellung nicht weisungsbebundener externer Dienstleister - eine Übersicht über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach DSGVO Art. 32) im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur. - die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung der durch die Telematik-Infrastruktur erhobenen personenbezogenen Daten und Metadaten (nach DSGVO Art. 35) oder falls keine erstellt wurde, die dafür notwendige Begründung." Zum 1. Anstrich Die von Ihnen zitierte Webseite der KBV enthält eine Stellungnahme der KBV bzw. Informationen der gematik zur Anbindung von Praxen und der korrekten Installation des Konnektors. Ein Zusammenhang mit zugelassenen Diensten oder bestätigten Anwendungen ist nicht ersichtlich. Die gematik betreut keine Anwendungen und Dienste. Komponenten und Dienste, sowie Anwendungen des Gesundheitswesens werden durch die Hersteller und Anbieter entwickelt und zur Zulassung bzw. Bestätigung bei der gematik eingereicht. Nach Zulassung bzw. Bestätigung werden diese Komponenten und Dienste, sowie Anwendungen des Gesundheitswesens durch den jeweiligen Anbieter betrieben, nicht aber durch die gematik. Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur werden von der Gesellschaft für Telematik zugelassen (§ 291b Abs. 1a Satz 1 SGB V), wenn die Komponente oder der Dienst funktionsfähig, interoperabel und sicher ist (§ 291b Abs. 1a Satz 2, 2 Halbsatz SGB V). Der Nachweis der Sicherheit erfolgt dabei nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durch eine Sicherheitszertifizierung (§ 291b Abs. 1a Satz 5 SGB V). Die Verfahrensbeschreibungen der einzelnen Produkte können hier eingesehen werden (https://fachportal.gematik.de/zulassungen/online-produktivbetrieb/zulassungsantraege/) Elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens nach § 2791a Abs. 7 S. 3 SGB V von Anbietern (Dritten) werden durch die gematik bestätigt (§ 291b Abs. 1b Satz 6 SGB V), wobei die gematik die Einzelheiten des Bestätigungsverfahrens sowie die dazu erforderlichen Prüfkriterien in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt und auf unserer Internetseite veröffentlicht hat (Verfahrensbeschreibung Bestätigung weiterer elektronischer Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung, vgl. https://fachportal.gematik.de/zulassungen/weitere-anwendungen/bestaetigungsantraege/) Zu den weiteren Anstrichen: Soweit sich die weiteren Anstriche auf "von der gematik betreuten Anwendungen und Dienste" bezieht, liegen diese Unterlagen mangels der Existenz dieser Anwendungen und Dienste nicht vor (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 IFG). Sofern sich der Antrag auf andere "Verarbeitungstätigkeiten jeweiliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telematik" oder technisch und organisatorische Maßnahmen "im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur" beziehen, ist Ihr Antrag insofern zu unbestimmt, als er sich nicht auf einen identifizierbaren Vorgang bezieht. Es ist nicht ersichtlich, zu welchem Sachverhalt hier ein Zugang zu amtlichen Informationen verlangt wird. Ich beabsichtige daher, Ihre Anfrage ablehnend zu bescheiden. Sofern Sie eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu Ihrem Antrag wünschen, bedarf es zwingend der Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, um deren Übermittlung ich bis zum 31. August 2019 bitte. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 291b SGB V) der Te…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz-Dokumentationen zu Telematikanwendungen [#158711]
Datum
30. August 2019 22:10
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 291b SGB V) der Telematik wie auch auf der Homepage der Gematik vermerkt, bin ich davon ausgegangen, dass das "Erstellen und Überwachen der Einhaltung der Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur" im Aufgabenbereich der Gematik liegt. Wie insbesondere die Überwachung ohne die oben geforderten Dokumente geleistet werden soll, ist mir leider nicht ersichtlich. Deshalb möchte ich an meiner Anfrage festhalten und würde um die Übermittlung einer rechtsmittelfähigen Entscheidung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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