Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen u. Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage

Anfrage an: Amtsgericht Wiesbaden

Datenschutz-Folgeabschätzung für Übermittlungen aus Ihrem und via Ihr Gericht zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen generell und nebst Freigabe zu Übermittlungen daraus an nicht hinreichend berechtigte, lediglich "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage.

Zum Hintergrund:
VG Wiesbaden, 23.12.2021 << Adresse entfernt >> 6 K 441/21
EuGH << Adresse entfernt >> C-26/22 (anhängig)

Haben Sie ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 5, 26, 30 DSGVO-EU?

Nutzen Sie auch das unverschlüsselte Behördenpostfach/EGVP, generell und bei Datensteuerungen nach NRW und in andere Bundesländer?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutz-Folgeabschätzung für …
An Amtsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen u. Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#266841]
Datum
3. Januar 2023 00:01
An
Amtsgericht Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutz-Folgeabschätzung für Übermittlungen aus Ihrem und via Ihr Gericht zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen generell und nebst Freigabe zu Übermittlungen daraus an nicht hinreichend berechtigte, lediglich "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage. Zum Hintergrund: VG Wiesbaden, 23.12.2021 << Adresse entfernt >> 6 K 441/21 EuGH << Adresse entfernt >> C-26/22 (anhängig) Haben Sie ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 5, 26, 30 DSGVO-EU? Nutzen Sie auch das unverschlüsselte Behördenpostfach/EGVP, generell und bei Datensteuerungen nach NRW und in andere Bundesländer?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266841/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von…
An Amtsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen u. Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#266841]
Datum
14. März 2023 16:47
An
Amtsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen u. Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ vom 03.01.2023 (#266841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amtsgericht Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage ist zu mir als Datenschutzbeauftragtem des Am…
Von
Amtsgericht Wiesbaden
Betreff
AW: Datenschutz-Folgeabschätzung für Ihre Übermittlungen zum Zweck von Vorratdatenhaltungen in Zentralen Schuldnerverzeichnissen u. Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#266841]
Datum
26. Juni 2023 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage ist zu mir als Datenschutzbeauftragtem des Amtsgerichts Wiesbaden gelangt. Bezüglich Ihrer Anfrage zu einer Datenschutz-Folgeabschätzung wird zunächst einmal gebeten konkret mitzuteilen worum es genau geht. Das Zentrale Schuldner-Verzeichnis ist ein Register, in dem jeder Bürger mittels Einreichung seiner Personal- und Ausweis-Daten seine persönlichen Daten Abfragen kann. Es werden keine Daten aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis weitergeleitet oder können von externen Personen abgefragt werden. Das Zentrale Schuldnerverzeichnis ist hierbei nicht mit der sogenannten SCHUFA zu vergleichen. Die SCHUFA wird nicht vom Amtsgericht gepflegt und hat somit auch nichts mit uns zu tun. Die Verarbeitungsverzeichnisse nach DSGVO werden von der IT-Stelle in Bad Vilbel gepflegt und können dort abgefragt bzw. eingesehen werden. Sollten sie eine Anfrage zu Ihren beim Amtsgericht gespeicherten Daten haben, so wird um klare Bezeichnung des Vor-und Nachnamens gebeten. Da dann ein Anfrageersuchen in jede Sachabteilung gesendet werden würde. Sollten Daten von Ihnen vorhanden sein, so werden diese an mich weitergeleitet und ich würde diese sodann zusammentragen und Ihnen übermitteln. Sollten sie jedoch keine Verfahren beim Amtsgericht gehabt haben kann darauf auch verzichtet werden. Da eine derartige Anfrage mit einigem Aufwand verbunden ist, wird gebeten entsprechende Zeit einzuplanen. Insofern wird nochmals um Mitteilung gebeten was genau erwünscht ist. Mit freundlichen Grüßen