Datenschutz-Folgenabschätzung Neue Nationalgalerie

die Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Neuen Nationalgalerie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschutz-F…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgenabschätzung Neue Nationalgalerie [#231885]
Datum
27. Oktober 2021 15:03
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Neuen Nationalgalerie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231885/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Anfragenr: 231885: Antrag vom 27.10.2021 nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
Anfragenr: 231885: Antrag vom 27.10.2021 nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
25. November 2021 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 27. Oktober 2021 übersende ich Ihnen anbei die Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Neuen Nationalgalerie. In dem übersandten Dokument habe ich die personenbezogen Daten und damit im Ergebnis die Namen des Bearbeiters, des Prüfers, des Bestätigers und des Datenschutzbeauftragten geschwärzt. Ferner übersende ich Ihnen die folgenden Dokumente, auf welche in der Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Neuen Nationalgalerie Bezug genommen wird: · Prozessbeschreibung Dokumentation im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten · Datenschutzschulungen SPK · Prozessbeschreibung Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO · Prozessbeschreibung Datenschutzverletzungen · Prozessbeschreibung Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen zugegangen ist, der Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Von-der-Heydt-Straße 16-18, 10785 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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