Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung Staatsbibliothek

die Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Staatsbibliothek zu Berlin nach § 67 BDSG bzw. Art. 35 DSGVO.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschutz-Folgenabsc…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung Staatsbibliothek [#225388]
Datum
22. Juli 2021 21:13
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datenschutz-Folgenabschätzung der Videoüberwachung in der Staatsbibliothek zu Berlin nach § 67 BDSG bzw. Art. 35 DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225388/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
RE: Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung Staatsbibliothek [#225388]
Datum
26. Juli 2021 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Ihr Antrag vom 22.07.2021 nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Sehr Antragst…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
Ihr Antrag vom 22.07.2021 nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
4. August 2021 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 22.07.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung Staatsbibliothek“ [#225388]
Datum
4. August 2021 13:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225388/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten zumindest teilweise nach der DSGVO veröffentlicht werden müssen. Dies betrifft die Speicherdauer, den Zweck der Datenerhebung, die Rechtsgrundlage sowie die Empfänger der Daten. Aufgrund des Anwendungsvorrangs gehen diese Normen denen des IFG insoweit vor. Zwar beruft sich die SPK bei der Videoüberwachung auf § 4 BDSG. Aufgrund der vom BVerwG festgestellten Unionsrechtswidrigkeit dieser Norm (Urteil vom 27.03.2019 - BVerwG 6 C 2.18) greift dieses Argument nicht. Zudem müssen die Videokameras sichtbar sein. Eine verdeckte Überwachung ist sowieso unzulässig. Insofern lässt sich auch durch Ablaufen der Räumlichkeiten und Dokumentation eine Übersicht über die Videokameras erstellen. Zudem ist die Argumentation widersprüchlich. Gerne mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Fenster des Video-Kontrollraums in den letzten Tagen und Räumen offen standen. Durch diese offenen Fenster konnte man den Raum und die tatsächliche Durchführung des Live-Monitorings beobachten. Der Raum befindet sich im Haus Unter den Linden Richtung Unter den Linden/Charlottenstraße, gleich links vom Hauptportal Richtung Innenhof. Das Live-Monitoring wird durch ein/e Mitarbeiter/in durchgeführt, die Bildschirme beobachtet, die die Videosequenzen der Kameras in Echtzeit aufzeichnen. Das Bekanntwerden der Art und Weise der Aufzeichnung können wohl kaum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik darstellen. Zusätzlich zu den Videokameras sind außerdem zahlreiche Wachpersonen anwesend, die nicht nur den Zugang zu den Lesesälen sichern, sondern auch Streifrundgänge durchführen oder teilweise in den Lesesälen Platz nehmen. Insofern ist keine Störung der effektiven Arbeit zu erwarten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225388.pdf - 2021-08-04_1-20210804_scan_111809.pdf Anfragenr: 225388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225388/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. August 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sehr Antragsteller/in im Anhang erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage mit der Bitte um Beachtung. Das vo…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
RE: Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung Staatsbibliothek [#225388]
Datum
1. September 2021 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Anhang erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage mit der Bitte um Beachtung. Das von Ihnen begehrte Dokument lade ich über den in Ihrer Anfrage genannten Link hoch. Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Kein Nachrichtentext
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Via
Upload
Betreff
Datum
1. September 2021 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der SPK vom 22.7.2021 # 25-734/004 II#0…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der SPK vom 22.7.2021 # 25-734/004 II#0059
Datum
7. September 2021 11:02
Status
geschwärzt
629,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-734/004 II#0059 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen