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Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest

Sehr geehrte Damen und Herrn

Hiermit beantrage ich sämtliche Daten und Statistiken zur Offenlegung und Weitergabe der Adressen von Mutter und Kind durch Jugendämter und Gerichte an den noch nicht feststehenden, jedoch polizeilich bekannt gewaltbereitem Vater im Zuge eines Gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests.

Unbekannt

  • Datum
    4. Januar 2013
  • Frist
    5. Februar 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Informa…
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Betreff
Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
4. Januar 2013 18:03
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> Hiermit beantrage ich sämtliche Daten und Statistiken zur Offenlegung und Weitergabe der Adressen von Mutter und Kind durch Jugendämter und Gerichte an den noch nicht feststehenden, jedoch polizeilich bekannt gewaltbereitem Vater im Zuge eines Gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
9. Februar 2013 16:02
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest" vom 04.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage, 16 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
11. Februar 2013 16:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest" vom 04.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage, 16 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: AW: Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
15. Februar 2013 14:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest" vom 04.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
22. Februar 2013 13:08
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest" vom 04.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: AW: AW: AW: Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest
Datum
12. Juni 2013 12:36
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutz für Kind und Mutter bei gerichtlichem Vaterschaftstest" vom 04.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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