Datenschutz itslearning

- die Bewertung des LMS itslearning als Teil der digitalen Bildungsplattform durch den LfDI.
- die Aufstellung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte
- die Aufstellung der geplanten/erfolgten Maßnahmen zur Behebung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Bewertung des LMS itslearnin…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz itslearning [#304187]
Datum
25. März 2024 19:19
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Bewertung des LMS itslearning als Teil der digitalen Bildungsplattform durch den LfDI. - die Aufstellung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte - die Aufstellung der geplanten/erfolgten Maßnahmen zur Behebung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Datenschutz itslearning [#304187]
Datum
18. April 2024 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 25.03.2024 betreffend die Bewertung des LMS itslearning als Teil der digitalen Bildungsplattform durch den LfDI, die Aufstellung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte und die Aufstellung der geplanten/erfolgten Maßnahmen zur Behebung der vom LfDI im Beratungsverfahren hinsichtlich des Rollouts von itslearning bemängelten Punkte. Es ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht daher aktuell nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 LIFG nicht. Mit freundlichen Grüßen