Datenschutz-Pannen an Schulen, insbesondere Art. 33 DSGVO

(1) Übersicht über Datenschutz-Pannen an Schulen in Schleswig-Holstein, insbesondere solchen, die eine Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO ausgelöst haben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und Meldegeschwindigkeit (72h eingehalten/nicht).

(2) Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente zur Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO im Bereich Schule.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Übersicht über Datenschutz-Pannen…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Pannen an Schulen, insbesondere Art. 33 DSGVO [#287872]
Datum
8. September 2023 12:45
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Übersicht über Datenschutz-Pannen an Schulen in Schleswig-Holstein, insbesondere solchen, die eine Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO ausgelöst haben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und Meldegeschwindigkeit (72h eingehalten/nicht). (2) Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente zur Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO im Bereich Schule.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 08. September 2023 Sehr << Antragstel…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 08. September 2023
Datum
12. September 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
image001.gif
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen Sie bitte dem anliegenden Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch – Ihr Zeichen 51495/2023 – Mein Zeichen 287872 [#287872] Guten Tag, ich lege Widerspruch gegen Ih…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch – Ihr Zeichen 51495/2023 – Mein Zeichen 287872 [#287872]
Datum
14. September 2023 01:42
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich lege Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 12.09.2023, Ihr Zeichen 51495/2023 ein. Dies habe ich soeben per Schriftform-ersetzender De-Mail mit dem PDF im Anhang getan. Hier zum einfachen Weiterleiten, Kopieren, Bearbeiten der Text aus dem PDF in Kopie: Mit Anfrage vom 08.09.2023 bat ich um folgende Informationen: (1) Übersicht über Datenschutz-Pannen an Schulen in Schleswig-Holstein, insbesondere solchen, die eine Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO ausgelöst haben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und Meldegeschwindigkeit (72h eingehalten/nicht). (2) Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente zur Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO im Bereich Schule. Mit Bescheid vom 12.09.2023 gaben Sie einige Informationen zum Antrag 2, meinten jedoch zum Antrag 1, dass keine kumulierten Informationen beim MBWFK vorlägen. Meine Anfrage nach einer "Übersicht über Datenschutz-Pannen" ist damit nicht hinreichend beantwortet. Es gibt einen zentralen Datenschutzbeauftragten für die öffentlichen Schulen, dieser ist Teil des MBWFK. Die ihm vorliegenden Informationen liegen Ihnen als Behörde vor. Im Schuldatenschutz FAQ in den Handlungsanweisungen zur Datenpanne nach Artikel 33 DSGVO, nachzulesen unter Link https://schuldatenschutz.schleswig-holstein.de/?view=render&entry=3 wird die Schule darum gebeten, dass dieser als erstes zu informieren ist. In der Muster-Datenpannenmeldung nachzulesen unter Link https://schuldatenschutz.schleswig-holstein.de/?view=portal&subView=portalFAQ&fileID=5 wird dieser behDSB beim MBWFK in jeder Meldung einer Datenpanne nach Artikel 33 DSGVO explizit genannt. Im Regelfall wird sich wegen jeder Datenpannenmeldung sowohl die Schule als auch das ULD an diesen behDSB beim MBWFK wenden. Es gehört zu sinnvoller und korrekter Aktenführung, dass bei diesem behDSB beim MBWFK zu jedem dieser Datenpannen eine (elektronische) Akte angelegt und geführt wird und für ein paar Jahre aufbewahrt wird. Ein effektiv handelnder behDSB wird selbst Aktenzeichen vergeben und zumindest anhand der Aktenzeichen leicht rudimentäre Statistiken zu Datenpannen-Meldungen erstellen können. Dies zeigt, dass Antrag 1 bisher nicht (vollständig) beantwortet ist. Darüber hinaus wurde nach einer "Übersicht über Datenschutz-Pannen" gefragt, diese kann letztlich auch durch eine komplette Auflistung jeder einzelnen Datenpanne der letzten Kalenderjahre führen. Ferner ist anzugeben, für welche Kalenderjahre bereits vorhanden Daten nicht mehr vorliegen, weil durch das Erreichen von üblichen Löschfristen bereits Akten gelöscht werden. Für die anderen Kalenderjahre könnte bei schlechter Aktenführung die Auflistung womöglich in Arbeit ausarten, doch dazu wäre zumindest vorab erst einmal darzulegen, ob diesem behDSB eher ein, zehn, 100 oder 1000 Datenpannen im Jahr bekannt werden. Auch eine effektiv handelnde Schul-Aufsichtsbehörde sollte ein rudimentäres Interesse an diesen Daten haben, um überhaupt zu wissen und erkennen zu können, ob hier kein, wenig oder dringender Handlungsbedarf besteht. Ein effektiv handelnder behDSB wird bei einem Datenpannen-Vorfall, der ein Regelbeispiel einer Datenpanne wie im Schuldatenschutz FAQ dargelegt ist, eine entsprechende Standard-Handlungsanweisung für die Schule parat haben. Auch diese sind zu beauskunften. Dies zeigt, dass Antrag 2 bisher nicht vollständig beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20230914-widerspruch-referat-iii-36-az-51495-2023-287872.pdf Anfragenr: 287872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.026 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IZG S-H, den Sie an das Ministeriu…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Datenschutz-Pannen an Schulen, insbesondere Art. 33 DSGVO [#287872]
Datum
4. Oktober 2023 19:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/23.026 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IZG S-H, den Sie an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung un Kultur Schleswig-Holstein gestellt haben, wurde bezüglich des ersten Punktes zur Beantwortung an meine Behörde abgegeben. Sie bitten in diesem Punkt um Zusendung von Unterlagen zu: "Übersicht über Datenschutz-Pannen an Schulen in Schleswig-Holstein, insbesondere solchen, die eine Meldepflicht nach Artikel 33 ausgelöst haben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und Meldegeschwindigkeit (72h eingehalten/nicht)" Eine derartige Übersicht liegt uns nicht vor. Als Aufsichtsbehörde registrieren wir zwar den Eingang von Art.-33-Meldungen, erstellen daraus aber keine regelmäßigen Übersichten über das Meldeaufkommen im Schulbereich. Aus unserer generellen Dokumentation von Verfahren kann ich Ihnen lediglich folgende Informationen geben: Anzahl der Meldeverfahren im Schulbereich: 2023: 8 (Stand Mitte September 2023, zzgl. einer Meldung aus der Schulsozialarbeit) 2022: 8 2021: 15 (zzgl. einer Meldung aus der Schulsozialarbeit) Vorgänge aus den Jahren 2019 und 2020 sind zwar teils noch dokumentiert. Deren Anzahl hat aber eine eingeschränkte Aussagekraft: Die Speicherdauer wird von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Einzelfall nach Bedeutung des Vorgangs verfügt, sodass es sein kann, dass es weitere Meldungen von (vermeintlichen) Datenpannen gab, die nicht mehr gespechert sind. Über diese Jahrgänge kann ich Ihnen somit keine vollständigen Angaben machen. Hier die Zahlen: [2020: 3 (zzgl. einer Meldung aus der Schulsozialarbeit)] [2019: 10] Sie fragen nach einer Übersicht nicht nur über die beim ULD eingetroffenen Meldungen, sondern über Datenschutzpannen an Schulen in Schleswig-Holstein und insbesondere solchen, die eine Meldepflicht nach Artikel 33 ausgelöst haben. Aussagen zu der in der Gesamtzahl enthaltenen Dunkelziffer (also irgendwie geartete Datenschutzpannen einerseits oder Datenschutzpannen, die eine Meldepflicht hätten auslösen müssen, aber nicht gemeldet wurden, anderseits) kann ich nicht treffen. Anders herum können die angegebenen Zahlen auch Vorfälle beinhalten, die nicht oder nicht zwingend eine Meldepflicht ausgelöst hätten. Dies wird bei Eingang oder Abschluss der Vorgänge nicht separat vermerkt. Ebenso wird nicht gekennzeichnet, ob die Meldefrist im jeweiligen Fall eingehalten worden ist. Beide Informationen wäre nur durch eine nachträgliche Sichtung der Akten zu ermitteln. Beim Heraussuchen der Zahlen im Sinne einer groben Übersicht, wie für Sie in dieser E-Mail dargestellt, handelt es sich um eine einfache Auskunft, die nicht mit Kosten für Sie verbunden ist. Reicht Ihnen diese Information so aus? Wenn nein, würden wir prüfen, welcher Verwaltungsaufwand für das Erheben von detaillierteren Informationen entstünde, wenn eine Kollegin oder ein Kollege die Akten im Detail sichtete, beispielsweise um die Information zur Einhaltung der 72 Stunden zu erheben. (Übrigens ist die Nichteinhaltung der 72 Stunden nicht in jedem Fall mit einem Verstoß verbunden: Art. 33 DSGVO verlangt diese Einhaltung nicht für alle Fälle, es heißt dort "möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde". Außerdem wird ergänzt: "Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.") Bitte teilen Sie mir mit, ob wir diese Prüfung zur Höhe des Aufwandes und damit verbunden der dann anfallenden Kosten durchführen sollen und ggf. welche Informationen Sie bei einer Sichtung der einzelnen Akten besonders interessieren würden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen auch mit dieser einfachen Auskunft bereits ein wenig weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das reicht mir so vollkommen aus. Danke. Mit freund…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Datenschutz-Pannen an Schulen, insbesondere Art. 33 DSGVO [#287872]
Datum
4. Oktober 2023 20:10
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das reicht mir so vollkommen aus. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>