Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne Auskunft und wenn möglich alle relevanten Unterlagen, in denen es um das E-Rezept geht und wie es möglich sein kann, das hier das DSGVO scheinbar umgangen wird. Welche Möglichkeiten es gibt, eine Weitergabe seiner Daten zu verhindern. Sind bereits Klagen anhängig in denen die Nutzung eines E-Rezept gerichtlich der Frage nach geht, ob es vereinbar mit der DSGVO ist?
Und hätte ich gerne Auskunft und eine Begründung, warum es absolut notwendig sein soll, das für die Austellung eines Rezeptes überhaupt notwendig macht, Patientendaten an unbeteiligte Dritte (zentrale Speicherung) zu übermitteln.
Sollte man sich auf Sachverhalte wie Zeitersparnis oder Patientensicherheit oder ähnliches beziehen, senden Sie mir bitte Statistiken & Gutachten gleich mit.
Bitte Begründen Sie warum es zwingend notwendig und Sinnvoll ist, das Recht auf Privatsphäre eines Einzelnen einzuschränken.
Ich bitte Sie eventuelle Rechtschreibfehler zu verzeihen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 302596
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