Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handreichungen und…
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201248]
Datum
20. Oktober 2020 08:14
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201248/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an das Oberlandesgericht Dresden weitergeleitet.…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201248]
Datum
30. Oktober 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an das Oberlandesgericht Dresden weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unter dem Namen "Antragsteller/in Antragsteller/in&quo…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
E 2220-20/20 | Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), Auskünfte zur Datensicherheit im Referendariat, hier: Antrag nach dem SächsUIG/VIG, Anfrage von `Antragsteller/in Antragsteller/in´
Datum
4. November 2020 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unter dem Namen "Antragsteller/in Antragsteller/in" gestellte Email-Anfrage an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, die an mich weitergeleitet worden ist. Meines Erachtens gewähren weder das SächsUIG noch das VIG einen Anspruch auf anlassunabhängige Information über die von Ihnen erfragten Unterlagen zu "Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)", da die Regelungsbereiche dieser Gesetze ersichtlich nicht berührt sind. Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie im übrigen dem Internet-Auftritt des Oberlandesgerichts entnehmen. Sofern Sie beabsichtigen, sich für den juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen zu bewerben, und deshalb konkrete Informationen benötigen, stelle ich Ihnen anheim, dies glaubhaft zu machen. In diesem Fall werden wir Ihnen die für die Bewerbung erforderlichen Informationen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen