Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201249]
Datum
20. Oktober 2020 08:14
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201249/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Beantwortung an die Referendarabteilung des Kammergerichts…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201249]
Datum
20. Oktober 2020 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Beantwortung an die Referendarabteilung des Kammergerichts weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen