Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handreichungen un…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201242]
Datum
20. Oktober 2020 08:14
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201242/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde gebeten, hier im Hause die Beantwortung Ihrer Anfrage zu koordinieren, da …
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: [EXTERN] Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201242]
Datum
26. Oktober 2020 09:16
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde gebeten, hier im Hause die Beantwortung Ihrer Anfrage zu koordinieren, da mehrere Stellen fachlich betroffen sind. Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG RP muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Die Bestimmung gewährt der Behörde kein Recht zur Identitätsermittlung. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags Ihre vollständige postalische Anschrift mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201242]
Datum
26. Oktober 2020 10:08
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz RP kann ich Ihnen fo…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: [EXTERN] Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201242]
Datum
9. November 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz RP kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben: Die Referendarinnen und Referendare werden bei ihrer Einstellung nach § 1 Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Über die Verpflichtung nach § 1 Verpflichtungsgesetz wird ein Protokoll gefertigt und zu den Akten genommen (Muster siehe Anlage 1). Zudem werden die Referendarinnen und Referendare auf ihre Verschwiegenheitspflicht, den Datenschutz und die Datensicherung bei der Bearbeitung von im Rahmen der Ausbildung überlassenen Akten und sonstigen Unterlagen hingewiesen und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet (§§ 8 Abs. 2, 35 LDSG). Sie unterschreiben hierbei die in der Anlage 2 beigefügte Verpflichtungserklärung. Die vorgenannte Verpflichtung nach § 8 Abs. 2 LDSG enthält auch Vorgaben zur Informationssicherheit. Weiterhin erhalten die Referendare ein Informationsblatt zur Nutzung von Juris und beck-online, das auch auf die Geheimhaltung von Passwörtern hinweist. Die Referendarinnen und Referendare erhalten keinen Zugang zu den IT-Systemen der Justiz, insbesondere besteht kein Zugriff auf Fachverfahren oder Windows-Benutzerkonten. Sofern bereits elektronische Akten bei Gericht geführt werden, werden diese den Referendarinnen und Referendaren entweder über das Akteneinsichtsportal oder mittels USB-Sticks zugänglich gemacht. Der den Referendarinnen und Referendaren überlassene USB-Stick ist mittels einer Bit-Locker-Verschlüsselung gesichert. Das für die Verwendung des Sticks erforderliche Passwort wird mündlich mitgeteilt. Diese USB-Sticks werden auf speziellen Rechnern vor der Verwendung im Justiznetz auf Viren gescannt. Mit freundlichen Grüßen