Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO

1. Wie viele Verantwortliche / Auftragsverarbeiter wurden seit Inkrafftreten der DSGVO wegen fehlender oder unzureichend qualifizierter Datenschutzbeauftragter von Ihrer Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit belangt?

2. Was war die Ursache der jeweiligen Rüge oder der Ordnungswidrigkeit (z.B. nach Kategorien, etwa "mangelnde Qualifikation")?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275357]
Datum
10. April 2023 07:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Verantwortliche / Auftragsverarbeiter wurden seit Inkrafftreten der DSGVO wegen fehlender oder unzureichend qualifizierter Datenschutzbeauftragter von Ihrer Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit belangt?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Was war die Ursache der jeweiligen Rüge oder der Ordnungswidrigkeit (z.B. nach Kategorien, etwa "mangelnde Qualifikation")? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275357/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275357]
Datum
10. April 2023 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre Anfragenummer: 275357 Sehr << Antragsteller:in >> auf die beigefügte Antwort wird verwiesen. Mi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragenummer: 275357
Datum
10. Mai 2023 19:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf die beigefügte Antwort wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen