Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO

1. Wie viele Verantwortliche / Auftragsverarbeiter wurden seit Inkrafftreten der DSGVO wegen fehlender oder unzureichend qualifizierter Datenschutzbeauftragter von Ihrer Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit belangt?

2. Was war die Ursache der jeweiligen Rüge oder der Ordnungswidrigkeit (z.B. nach Kategorien, etwa "mangelnde Qualifikation")?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Verantwortliche / Auftra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275356]
Datum
10. April 2023 07:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Verantwortliche / Auftragsverarbeiter wurden seit Inkrafftreten der DSGVO wegen fehlender oder unzureichend qualifizierter Datenschutzbeauftragter von Ihrer Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit belangt? 2. Was war die Ursache der jeweiligen Rüge oder der Ordnungswidrigkeit (z.B. nach Kategorien, etwa "mangelnde Qualifikation")?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/013 II#1080 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275356]
Datum
13. April 2023 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/013 II#1080 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 10.04.2023 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihr Antrag wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat Informationsfreiheit, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Auf die beigefügte Datenschutzerklärung weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/013 II#1080 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG – Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275356] # IFG-780/013 II#1080
Datum
13. April 2023 12:11
Status
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/013 II#1080 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich werde an meinem Antrag nicht mehr festhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundliche…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG – Datenschutzbeauftragte: Verstöße gegen Artt. 37-39 DSGVO [#275356] # IFG-780/013 II#1080 [#275356]
Datum
13. April 2023 16:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich werde an meinem Antrag nicht mehr festhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275356/