Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1
BMVg
R I 1 Az 39-22-17/A5/V355
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 21. Dezember 2022 (s.u.)
Sehr geehrter Herr Roland V.,
ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. Dezember 2022 (Bezug). Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Mitteilung in Form einer Übersicht, wie der Bereich der Datenschutzbeauftragten in Ihrem Haus (Ministerium und -soweit vorhanden- zugehöriger Geschäftsbereich) organisiert ist. Wie viele Dienstposten (mit welcher Dotierung) nehmen die Aufgabe wahr?
Anbei erhalten Sie das aktuelle Organigramm der Datenschutzbeauftragten des Geschäftsbereiches (GB) BMVg.
2. Gibt es mehrere Datenschutzbeauftragte und wenn ja, für welchen Bereich sind diese jeweils zuständig?
Es gibt eine einzige Datenschutzbeauftragte für den gesamten GB BMVg. Die Datenschutzbeauftragte verfügt über 26 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 7 Dienststellen, die fachlich ausschließlich für sie arbeiten.
3. Nehmen der/die Datenschutzbeauftragte(n) noch andere Aufgaben und Pflichten (vergleiche Artikel 38 Abs. 6 EU-DSGVO/§ 7 Abs. 2 BDSG) wahr? Wenn ja, welche?
Nein.
4. In Artikel 39 EU-DSGVO/§ 7 BDSG sind die Aufgaben genannt, die der Datenschutzbeauftragte zumindest zu erfüllen hat. Welche Aufgaben werden durch Ihre Datenschutzbeauftragten tatsächlich wahrgenommen?
Die Aufgaben des Art. 39 DSGV und des § 7 BDSG.
5. In Artikel 37 Abs. 5 EU-DSGVO/§ 5 BDSG ist das Qualifikationserfordernis bezüglich der Besetzung des Postens des Datenschutzbeauftragten festgelegt. Wie wird diese Anforderung (insbesondere hinsichtlich des Nachweises der Fachkunde) bei Ihnen umgesetzt?
6. Welche Ausbildungen/Vorerfahrungen müssen die Bewerber erfüllen, um Datenschutzbeauftragte/r bei Ihnen zu werden? Um Übersendung des Anforderungsprofils wird gebeten.
Die Fragen 5. und 6. werden zusammengefasst beantwortet.
Artikel 37 Abs. 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes legen übereinstimmend fest, dass die/der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage ihrer/seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt wird, das sie/er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt sowie auf der Grundlage ihrer/seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 DSGVO bzw. § 7 BDSG genannten Aufgaben. Andere oder weitergehende Mindestanforderungen haben sich im Gesetzgebungsverfahren nicht durchgesetzt.
Von Datenschutzbeauftragten wird ein umfangreiches Kompetenzportfolio erwartet, das keinesfalls auf die Erbringung von Rechtsdienstleistungen beschränkt ist. Vor dem Hintergrund der Größe des Ressorts BMVg werden ebenfalls Kenntnisse der Strukturen und Aufgaben der unterschiedlichen Organisationsbereiche vorausgesetzt, die einen breit gefächerten Verwendungsaufbau der Dienstposteninhaberin/des Dienstposteninhabers erfordern. Da diese/dieser zudem auf ein Team fachkundiger Mitarbeiter zurückgreifen kann, wird im Zuge der einzelfallbezogenen Personalauswahl entschieden, ob Qualifikationen, die ggf. nur in Teilbereichen vorliegen, ausreichen.
Zudem entspricht die bisherige Personalauswahl für die DSB GB BMVg auch den Vorgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Sinne der von ihm herausgegebenen Broschüre „Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben“. Darin wird ausgeführt, dass Fachwissen zunächst bedeute, dass die/der Datenschutzbeauftragte die gesetzlichen Regelungen kenne und sicher anwenden könne. Zudem solle sie/er insbesondere auch über gute organisatorische Kenntnisse und vertiefte Kenntnisse der Informationstechnik verfügen. Weiterhin genüge in dem Fall, dass ausreichende Kenntnisse noch nicht vorliegen, die Bereitschaft und die Befähigung der Betroffenen, diese Kenntnisse möglichst kurzfristig zu erwerben.
Die Broschüre finden Sie im Internet unter:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO4.html
Die gesetzlichen Mindestanforderungen legen den Rahmen für die Personalauswahl fest. Ein gesondertes Anforderungsprofil gibt es im BMVg nicht.
Mit freundlichen Grüßen