Datenschutzbedenken zur Internetseite der Gesamtschule am Lauerhaas

Anfrage an: Kreis Wesel

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Anliegen bezieht sich auf Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Schulwebseite der Gesamtschule Am Lauerhaas. Nach meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass die Webseite keine SSL-Verschlüsselung verwendet, obwohl personenbezogene Daten wie Cookies gespeichert werden. Dies wirft Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, insbesondere in Bezug auf Artikel 5 Abs. 1 lit. f und Artikel 32 Abs. 1 lit. a.

Gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. f der DSGVO müssen personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich dem Schutz gegen unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung und gegen unbeabsichtigten Verlust, unbeabsichtigte Zerstörung oder unbeabsichtigte Schädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.

Artikel 32 Abs. 1 lit. a der DSGVO präzisiert die Notwendigkeit, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Angesichts der Tatsache, dass personenbezogene Daten auf der Schulwebseite verarbeitet werden und keine SSL-Verschlüsselung implementiert ist, möchte ich höflich um Informationen zu den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bitten. Insbesondere interessiert mich, welche Schritte unternommen werden, um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten und den Datenschutz gemäß den genannten Artikeln der DSGVO zu erfüllen.

Des Weiteren wäre ich dankbar für Auskünfte darüber, ob und wann beabsichtigt ist, SSL-Verschlüsselung auf der Webseite zu implementieren.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe zur Verfügung, um weitere Informationen bereitzustellen, falls erforderlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbedenken zur Internetseite der Gesamtschule am Lauerhaas [#299231]
Datum
4. Februar 2024 20:58
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Anliegen bezieht sich auf Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Schulwebseite der Gesamtschule Am Lauerhaas. Nach meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass die Webseite keine SSL-Verschlüsselung verwendet, obwohl personenbezogene Daten wie Cookies gespeichert werden. Dies wirft Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, insbesondere in Bezug auf Artikel 5 Abs. 1 lit. f und Artikel 32 Abs. 1 lit. a. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. f der DSGVO müssen personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich dem Schutz gegen unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung und gegen unbeabsichtigten Verlust, unbeabsichtigte Zerstörung oder unbeabsichtigte Schädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Artikel 32 Abs. 1 lit. a der DSGVO präzisiert die Notwendigkeit, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass personenbezogene Daten auf der Schulwebseite verarbeitet werden und keine SSL-Verschlüsselung implementiert ist, möchte ich höflich um Informationen zu den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bitten. Insbesondere interessiert mich, welche Schritte unternommen werden, um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten und den Datenschutz gemäß den genannten Artikeln der DSGVO zu erfüllen. Des Weiteren wäre ich dankbar für Auskünfte darüber, ob und wann beabsichtigt ist, SSL-Verschlüsselung auf der Webseite zu implementieren. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe zur Verfügung, um weitere Informationen bereitzustellen, falls erforderlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299231/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Wesel
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Wesel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2024 21:01
Status
Warte auf Antwort

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Kreis Wesel
Sehr << Antragsteller:in >> der Internetauftritt der Gesamtschule wird von der dortigen Schulleitung r…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: WG: Datenschutzbedenken zur Internetseite der Gesamtschule am Lauerhaas [#299231]
Datum
5. Februar 2024 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Internetauftritt der Gesamtschule wird von der dortigen Schulleitung respektive vom Schulträger der Schule (Stadt Wesel) verantwortet. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen