Datenschutzbeschwerden zur Nutzung von Office365 an Schulen

Wie viele Beschwerden zur Nutzung von Office365 an Schulen in Baden-Württemberg sind beim LfDI eingegangen? (Bitte eine Aufschlüsselung nach Zahl der Schulen und Kalenderjahr.)
In wie vielen Fällen wurden die Stellungnahmen der Schulen durch den LfDI beantwortet bzw. wurden weitere Schritte durch die Behörde eingeleitet?
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Antwort der Behörde auf eine Stellungnahme der Schulen erfolgt?
In wie vielen Fällen wurden Lösungen gefunden, unter denen die Nutzung von Office 365 durch die Schulen weiter möglich waren?
Sofern es diese Lösungen gab, unter welchen Bedingungen war eine weitere Nutzung von Office365 für die Schulen möglich?
In wie vielen Fällen würde die Nutzung von Office 365 durch den LfDI untersagt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 4 Follower:innen
Jan Hartwig
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Besc…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jan Hartwig
Betreff
Datenschutzbeschwerden zur Nutzung von Office365 an Schulen [#241276]
Datum
18. Februar 2022 15:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Beschwerden zur Nutzung von Office365 an Schulen in Baden-Württemberg sind beim LfDI eingegangen? (Bitte eine Aufschlüsselung nach Zahl der Schulen und Kalenderjahr.) In wie vielen Fällen wurden die Stellungnahmen der Schulen durch den LfDI beantwortet bzw. wurden weitere Schritte durch die Behörde eingeleitet? Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Antwort der Behörde auf eine Stellungnahme der Schulen erfolgt? In wie vielen Fällen wurden Lösungen gefunden, unter denen die Nutzung von Office 365 durch die Schulen weiter möglich waren? Sofern es diese Lösungen gab, unter welchen Bedingungen war eine weitere Nutzung von Office365 für die Schulen möglich? In wie vielen Fällen würde die Nutzung von Office 365 durch den LfDI untersagt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Hartwig Anfragenr: 241276 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Jan Hartwig [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jan Hartwig
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
781,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.