Datenschutzerklärung für Erhebung personenbezogener Daten am Gerichtseinlass

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

In einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Weimar lese ich: "Beim Einlass in das Gerichtsgebäude werden Sie gebeten, Ihre Kontaktdaten mitzuteilen und sich zu Ihrem Gesundheitszustand zu erklären. Die Erklärung ist freiwillig; von der Abgabe der Erklärung kann allerdings der Zutritt zum Gebäude abhängig gemacht werden."

Bitte übersenden Sie mir die dazugehörige Datenschutzerklärung.

Da der Zutritt zum Gerichtsgebäude von der Abgabe einer Erklärung abhängig gemacht werden kann, ist die Abgabe der Erklärung offenkundig nicht freiwillig. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich obige Regelung mit dem Kopplungsverbot nach Art. 7 DSGVO verträgt.

Dies ist ein Antrag gemäß Art. 13 DSGVO und hilfsweise auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlun…
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
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Betreff
Datenschutzerklärung für Erhebung personenbezogener Daten am Gerichtseinlass [#230979]
Datum
11. Oktober 2021 19:48
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Weimar lese ich: "Beim Einlass in das Gerichtsgebäude werden Sie gebeten, Ihre Kontaktdaten mitzuteilen und sich zu Ihrem Gesundheitszustand zu erklären. Die Erklärung ist freiwillig; von der Abgabe der Erklärung kann allerdings der Zutritt zum Gebäude abhängig gemacht werden." Bitte übersenden Sie mir die dazugehörige Datenschutzerklärung. Da der Zutritt zum Gerichtsgebäude von der Abgabe einer Erklärung abhängig gemacht werden kann, ist die Abgabe der Erklärung offenkundig nicht freiwillig. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich obige Regelung mit dem Kopplungsverbot nach Art. 7 DSGVO verträgt. Dies ist ein Antrag gemäß Art. 13 DSGVO und hilfsweise auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230979/
Verwaltungsgericht Weimar
Sehr Antragsteller/in Die Entscheidung über die Gewährung des Informationszugangs nach den Thüringer Transparenzg…
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Betreff
Antwort: Datenschutzerklärung für Erhebung personenbezogener Daten am Gerichtseinlass (1552 E - 3/21)
Datum
14. Oktober 2021 11:08
Status
Sehr Antragsteller/in Die Entscheidung über die Gewährung des Informationszugangs nach den Thüringer Transparenzgesetz stellt einen Verwaltungsakt dar. Der elektronische Rechtsverkehr am Verwaltungsgericht Weimar in Verwaltungssachen ist nicht eröffnet und somit kann der Erlass eines Verwaltungsaktes in elektronischer Form aus Rechtsgründen nicht erfolgen. Zu den Mindestanforderungen an einen Antrag, über den ein schriftlicher Bescheid ergehen soll, zählt die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift und zwar unabhängig vom Inhalt des Bescheids. Es steht Ihnen frei, ob Sie Ihre Postanschrift angeben möchten. Ohne Angabe der Postanschrift sind wir nicht verpflichtet, Ihren Antrag weiter zu bearbeiten. In diesem Fall betrachten wir das vorliegende Verwaltungsverfahren als erledigt. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der Inhalt einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlung keine Angelegenheit der Gerichtsverwaltung ist, sondern auf einer Anordnung der zuständigen Richterin bzw. des zuständigen Richters im Rahmen der Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit beruht. Der Inhalt von Ladungen unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit und die Gerichtsverwaltung kann keinen Einfluss auf diesen Inhalt nehmen. Ein Betroffener kann sich unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens an die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richtern wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Verwaltungsgericht Weimar
Sehr Antragsteller/in Das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 230979 trägt hier das Aktenzeichen 15…
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Betreff
Datenschutzerklärung für Erhebung personenbezogener Daten am Gerichtseinlass (1552 E - 3/21)
Datum
21. Oktober 2021 09:15
Status
Sehr Antragsteller/in Das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 230979 trägt hier das Aktenzeichen 1552 E 3/21; bitte verwenden Sie zukünftig dieses Aktenzeichen. Ihre Anfrage wegen einer „Datenschutzerklärung“ verstehen wir als Bitte um Übersendung der Informationen gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO. Diese Informationen werden von uns unabhängig von einem Verfahren nach dem Thüringer Transparenzgesetz zur Verfügung gestellt und sind als Datei beigefügt. Ihre Anfrage nach dem Thüringer Transparenzgesetz betrachten wir deshalb als erledigt. Mit freundlichen Grüßen