Datenschutzfolgeabschätzung

Anfrage an: AOK Nordwest

Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutzfolgeabschätzung zur elekt…
An AOK Nordwest Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung [#275048]
Datum
6. April 2023 16:26
An
AOK Nordwest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 275048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275048/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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AOK Nordwest
Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen im Rahmen des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holst…
Von
AOK Nordwest
Betreff
WG: Anfrage: Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte
Datum
3. Mai 2023 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen im Rahmen des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) angefragte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für unser Angebot zur elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß § 341 SGB V. Bei dem zur Verfügung gestellten Dokument handelt es sich um einen inhaltlich unveränderten Übertrag aus dem Excel-basierten DSFA-Tool der AOKs. Entfernt wurden die in der DSFA enthaltenen Beschreibungen von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für Datensicherheit und Angaben zu AOK-Mitarbeitern und Dienstleistern, weil insoweit der Auskunftserteilung überwiegende Sicherheitsinteressen der AOKs und ihrer Versicherten bzw. Datenschutzinteressen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Abschließend noch ein Hinweis zum Verständnis: Der in der DSFA mehrfach verwendete Begriff "AOK Mein Leben-Nutzer" meint Versicherte, die das ePA-Angebot ihrer AOK nutzen und deren Daten in der ePA verarbeitet werden. Mit herzlichen Grüßen

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