Datenschutzfolgeabschätzung

Anfrage an: IKK classic

Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutzfolgeabschätzung zur elekt…
An IKK classic Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung [#275054]
Datum
6. April 2023 16:30
An
IKK classic
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 275054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275054/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
IKK classic
Ihre Anfrage an www.ikk-classic.de Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.…
Von
IKK classic
Betreff
Ihre Anfrage an www.ikk-classic.de
Datum
6. April 2023 16:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht – wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Tipp: Sie erreichen die IKK classic-App rund um die Uhr. Damit können Sie ganz bequem von Ihrem Smartphone aus am Bonusprogramm teilnehmen, Bescheinigungen hochladen und mehr. Einfach die „IKK classic-App“ im App Store herunterladen! Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch erstellte E-Mail. Vielen Dank. Freundliche Grüße

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IKK classic
Anfragenr: 275054 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG über fragdenstaat.de Anfrage-Nr. 275054 Sehr geehrte Frau Biselli, …
Von
IKK classic
Betreff
Anfragenr: 275054
Datum
9. Mai 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG über fragdenstaat.de Anfrage-Nr. 275054 Sehr geehrte Frau Biselli, unter o.g. Anfrage-Nummer baten Sie um Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) der elektronischen Patientenakte. Die IKK classic hat die DSFA zur elektronischen Patientenakte extern eingekauft und individuell auf die Gegebenheiten der IKK classic hin angepasst. Das Dokument ist seitens des Anbieters mit dem Vermerk „Vertraulich“ klassifiziert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Aus dem Grund müssen wir Ihren Antrag auf Informationszugang mit Bezug auf § 6 IFG ablehnen. Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden – schriftlich oder zur Niederschrift bei der IKK classic, durch Versand eines elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, durch eine De-Mail nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz oder durch Übermittlung an das elektronische Behördenpostfach. Näheres erfahren Sie unter ikk-classic.de/widerspruch Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Freundliche Grüße