Datenschutzfolgeabschätzung

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung [#275055]
Datum
6. April 2023 16:31
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 275055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275055/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung [#275055]
Datum
6. April 2023 16:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer [geschwärzt] Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]

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AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) ang…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung [#275055]
Datum
2. Mai 2023 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) angefragte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für unser Angebot zur elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß § 341 SGB V. Bei dem zur Verfügung gestellten Dokument handelt es sich um einen inhaltlich unveränderten Übertrag aus dem Excel-basierten DSFA-Tool der AOKs. Entfernt wurden die in der DSFA enthaltenen Beschreibungen von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für Datensicherheit und Angaben zu AOK-Mitarbeitern und Dienstleistern, weil insoweit der Auskunftserteilung überwiegende Sicherheitsinteressen der AOKs und ihrer Versicherten bzw. Datenschutzinteressen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Abschließend noch ein Hinweis zum Verständnis: Der in der DSFA mehrfach verwendete Begriff „AOK Mein Leben-Nutzer“ meint Versicherte, die das ePA-Angebot ihrer AOK nutzen und deren Daten in der ePA verarbeitet werden. Freundliche Grüße

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