Datenschutzfolgeabschätzung

Anfrage an: AOK Nordost

Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An AOK Nordost Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung [#275057]
Datum
6. April 2023 16:32
An
AOK Nordost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung zur elektronischen Patientenakte.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 275057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275057/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
AOK Nordost
Guten Tag, Sie lesen gerade eine automatische Eingangsbestätigung. Für eine persönliche Antwort braucht es etwas…
Von
AOK Nordost
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutzfolgeabschätzung [#275057]
Datum
6. April 2023 16:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Sie lesen gerade eine automatische Eingangsbestätigung. Für eine persönliche Antwort braucht es etwas Zeit. Das kann ein paar Tage dauern - je nachdem, worum es geht. Bitte gedulden Sie sich und sehen von zusätzlichen Nachfragen ab. Schnell - Sicher - Rund um die Uhr: Profitieren Sie als Kunde unserer AOK Nordost von unserem Onlineportal „Meine AOK“ oder unserer „Meine AOK-App“. Noch nicht registriert? Hier geht's zur Anmeldung<https://nordost.meine.aok.de/?cid=aok;5;7;Autoresponse;22;39> oder Sie rufen unsere kostenfreie Hotline 0800 265080 44488 an. Als Arbeitgeber, Leistungserbringer oder Berufsbetreuer nutzen Sie die verschlüsselte Übertragung. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Ihr Kundenservice der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

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AOK Nordost
Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen angefragte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für unser…
Von
AOK Nordost
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung [#275057]
Datum
28. April 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Biselli, anbei finden Sie die von Ihnen angefragte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für unser Angebot zur elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß § 341 SGB V. Bei dem zur Verfügung gestellten Dokument handelt es sich um einen inhaltlich unveränderten Übertrag aus dem Excel-basierten DSFA-Tool der AOKs. Entfernt wurden die in der DSFA enthaltenen Beschreibungen von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für Datensicherheit und Angaben zu AOK-Mitarbeitern und Dienstleistern, weil insoweit der Auskunftserteilung überwiegende Sicherheitsinteressen der AOKs und ihrer Versicherten bzw. Datenschutzinteressen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Abschließend noch ein Hinweis zum Verständnis: Der in der DSFA mehrfach verwendete Begriff "AOK Mein Leben-Nutzer" meint Versicherte, die das ePA-Angebot ihrer AOK nutzen und deren Daten in der ePA verarbeitet werden. Sie haben gemäß § 11 Abs. 2 AIG das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. In diesem Fall hat diese die Befugnisse nach § 11 AIG in Verbindung mit dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Kontaktdaten: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie: Die Anrufung und Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen. Mit freundlichen Grüßen

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