Datenschutzfolgeabschätzung der Nutzungsvereinbarung IT-Dienste bezügl. DSGVO

Anfrage an: Hochschule Hof

Die - aufgrund der EU-weit gültigen DSGVO mutmaßlich existente - Datenschutzfolgeabschätzung der Nutzungsvereinbarung IT-Dienste (welche aus welchem Grund auch immer Stand Aushändigung durch den IT Service gegen Ende des Sommersemesters 2023 mit Stand von 2015 ohne auf die DSGVO und das aktuell gültige BDSG einzugehen) der Hof University (Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hof).

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Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die - aufgrund der EU-weit gültige…
An Hochschule Hof Details
Von
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Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung der Nutzungsvereinbarung IT-Dienste bezügl. DSGVO [#291899]
Datum
9. November 2023 01:56
An
Hochschule Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die - aufgrund der EU-weit gültigen DSGVO mutmaßlich existente - Datenschutzfolgeabschätzung der Nutzungsvereinbarung IT-Dienste (welche aus welchem Grund auch immer Stand Aushändigung durch den IT Service gegen Ende des Sommersemesters 2023 mit Stand von 2015 ohne auf die DSGVO und das aktuell gültige BDSG einzugehen) der Hof University (Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hof).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 291899 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] c/o isys z. Hd. Prof. Dr. Adamsky Alfons-Göppel-Platz 1 95030 Hof
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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