Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Berlin für das Verfahren "Bezahlkarte"

- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Berlin für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen

Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden.

Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Berlin für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304248]
Datum
26. März 2024 12:18
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Berlin für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden. Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304248/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Ber…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Berlin für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304248]
Datum
27. März 2024 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin an die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung weitergeleitet, die das Projekt federführend für das Land betreut. Die von Ihnen erbetene Datenschutzfolgeabschätzung liegt in meinem Haus nicht vor. Mit freundlichen Grüßen