Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte"

- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen

Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden.

Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304250]
Datum
26. März 2024 12:21
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden. Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304250/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
WG: Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304250]
Datum
2. April 2024 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber leite ich unten stehenden Antrag an das Ministerium für Inner…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
WG: Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304250]
Datum
8. April 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber leite ich unten stehenden Antrag an das Ministerium für Inneres und Kommunales, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam weiter. Zugleich wird der Antragsteller, Herr << Antragsteller:in >>, über die Abgabe unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Einführung der Bezahlkarte ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bund…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304250]
Datum
22. April 2024 13:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Einführung der Bezahlkarte ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, an dem auch das Land Brandenburg beteiligt ist. Die Federführung liegt jedoch nicht im Land Brandenburg. Somit haben weder die Staatskanzlei noch das Innenministerium des Landes Brandenburg die Zuständigkeit für die Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung für das Betreiben einer Bezahlkarte. Für das Projekt und letztendlich auch für die technische Abwicklung wurde das Vergabeportal Dataport herangezogen, auf der auch die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgte. Bitte wenden Sie sich daher an Dataport, um über diese die entsprechenden Auskünfte zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 26.4.2024 Anfragenr: 304250 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 26.4.2024
Datum
23. April 2024 12:51
Status
Anfragenr: 304250 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) des Landes Brandenburg für das Verfahren "Bezahlkarte" für Asylbewerberinnen und Asylbewerber liegt dem Ministerium des Innern und für Kommunales nicht vor. Potenzielle Anbieter eines Bezahlkartensystems müssen im Rahmen ihres jeweiligen Angebots ihre DSGVO-Konformität darstellen. Die Abschätzung der Datenschutzfolgen ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und obliegt somit frühestens nach Vorliegen eines Angebots der federführenden Stelle der Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 26.4.2024 [#304250] Guten Tag << Antragsteller:in >&…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 26.4.2024 [#304250]
Datum
23. April 2024 18:50
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Ausführungen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Verfahren und somit auch an die Anbieter erst nach dem Vergabeverfahren zu erarbeiten schien mir ein unübliches Vorgehen, schließlich wären dies ja klassische Ausschlusskriterien. Da nicht einmal eine Datenverarbeitung in Drittländern im Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen wurde, obwohl solche Datensätze auch für ausländische Nachrichtendienste von besonderem Interesse sind und hier erhebliche Risiken für Asylsuchende und deren Angehörige im In- und Ausland entstehen, schien mir eine AIG-Anfrage angemessen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304250/