Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte"

- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen

Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden.

Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzfolgeabschätzung…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte" [#304251]
Datum
26. März 2024 12:22
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden. Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304251/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Staatskanzlei
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024 SI04-0008-0015 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024 Sehr &l…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024
Datum
12. April 2024 10:46
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
6,6 KB


SI04-0008-0015 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag vom 26. März 2024 begehren Sie unter Berufung auf § 80 Abs. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) von der Hessischen Staatskanzlei Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte" für AsylbewerberInnen Da die Vergabeunterlagen inzwischen veröffentlicht wurden ( https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/subproject/1565fe25-09b4-41a4-bdfb-6138865461a8/details ), gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an die Ausschreibung auch durch eine DSFA gestaltet wurden. Da die Ausschreibung auf einem Beschluss der Chef der Staatskanzleien (CdS) basiert, ist der Vorgang offenbar in der Staatskanzlei anhängig." Der Vierte Teil des HDSIG gewährt jedermann gegenüber öffentlichen Stellen einen im Wesentlichen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese sind in § 80 Abs. 1 HDSIG definiert als "alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung". Der Zugangsanspruch bezieht sich nur auf amtliche Informationen, über die die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist (hier: die Hessische Staatskanzlei), verfügt (§ 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG). Die Hessische Staatskanzlei erteilt daher keine Auskünfte über Informationen, die bei anderen Stellen der Landesregierung vorhanden sein mögen, sondern ausschließlich über solche, die bei ihr selbst vorliegen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung des Landes Hessen für das Verfahren "Bezahlkarte" für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Hessischen Staatskanzlei nicht vorliegt. Derzeit werden die Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren durch die vier beauftragten Länder gemeinsam mit Dataport erarbeitet. Bei der Gestaltung der Ausschreibung werden die gegebenen datenschutzrechtlichen Regelungen gemäß DSGVO berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024 [#304251] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Besc…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 26. März 2024 [#304251]
Datum
12. April 2024 14:42
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bescheidung meines Antrages. Ich möchte einen weiteren Antrag stellen, - nach allen Unterlagen, die den (Arbeits-)Auftrag an die Dienstleister bzw. die anderen Bundesländer des Landes Hessen konkretisieren, insbesondere welche landesspezifischen Regelungen durch die Dienstleister zu berücksichtigen sind - nach der allen Unterlagen, die die datenschutzrechtlich verantwortliche hessische Behörde identifizieren Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304251/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessische Staatskanzlei
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 12. April 2024 SI04-0008-0019 Ausschließlich per E-Mail Antrag an die Hessische S…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 12. April 2024
Datum
16. April 2024 15:15
Status
image002.jpg
6,6 KB


SI04-0008-0019 Ausschließlich per E-Mail Antrag an die Hessische Staatskanzlei auf Informationszugang nach § 80 HDSIG Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 12. April 2024, der u. s. beigefügt ist, begehren Sie nach Beantwortung Ihrer Anfrage zu einer Datenschutzfolgenabschätzung hinsichtlich der "Bezahlkarte" unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) von der Hessischen Staatskanzlei Folgendes: "Ich möchte einen weiteren Antrag stellen, - nach allen Unterlagen, die den (Arbeits-)Auftrag an die Dienstleister bzw. die anderen Bundesländer des Landes Hessen konkretisieren, insbesondere welche landesspezifischen Regelungen durch die Dienstleister zu berücksichtigen sind - nach der allen Unterlagen, die die datenschutzrechtlich verantwortliche hessische Behörde identifizieren." Hierzu möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen: 1. In Ihrem neuen Antrag erwähnen Sie nicht, auf welchen Gegenstand Sie Ihren Antrag insgesamt beziehen. Es ist daher nicht hinreichend klar, ob er sich erneut auf das Thema "Bezahlkarte" bzw. den diesbezüglichen Vergabevorgang oder auf ein anderes Thema beziehen soll. 2. Infolgedessen ist auch nicht ersichtlich, was mit "alle(n) Unterlagen, die den (Arbeits-)Auftrag an die Dienstleister bzw. die anderen Bundesländer des Landes Hessen konkretisieren" überhaupt gemeint ist. Hier wäre eine Klarstellung erforderlich, welcher Arbeitsauftrag gemeint ist. Sollte Ihr nun gestellter Antrag inhaltlich an Ihren vorherigen Antrag anknüpfen, wäre insbesondere zu konkretisieren, ob Sie sich auf das Vergabeverfahren an sich und den Dienstleister (Dataport AöR) oder um mögliche Dienstleister, die mit dem Erstellen einer Datenschutzfolgeabschätzung für die Bezahlkartenanwendung beauftragt sein könnten, bezieht. 3. Zudem bleibt bei der Formulierung "allen Unterlagen, die die datenschutzrechtlich verantwortliche hessische Behörde identifizieren" erneut unklar, ob es hierbei um die datenschutzrechtlich verantwortliche hessische Behörde für die Einführung einer Bezahlkartenanwendung oder etwas anderes handeln soll. Der Antrag, "alle Unterlagen" herauszugeben, birgt darüber hinaus regelmäßig die Gefahr, dass u. U. in sehr großem Umfang Unterlagen herausgesucht und zur Verfügung gestellt werden müssten. Dabei kann die Schwelle der einfachen schriftlichen Auskünfte im Sinne von § 88 Abs. 1 Satz 1 HDSIG überschritten werden, sodass nach Satz 2 dieser Vorschrift Gebühren und Auslagen nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz zu erheben wären. Möglicherweise möchten Sie Ihren Antrag auch vor diesem Hintergrund noch einmal überdenken und ggf. auf näher spezifizierte Unterlagen beschränken. Ich bitte Sie daher um Rückmeldung, ob und inwiefern Sie Ihren ursprünglichen Antrag aufrecht erhalten oder im Hinblick auf die hier genannten Punkte 1 - 3 konkretisieren möchten, damit wir mit der inhaltlichen Bearbeitung beginnen können. Mit freundlichen Grüße