Datenschutzfolgeabschätzung(en) zum Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht ab 2025 im Bundesamt für Justiz, speziell für Berlin

Datenschutzfolgeabschätzung(en) zum Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht ab 2025 im Bundesamt für Justiz, speziell für Berlin

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datens…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung(en) zum Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht ab 2025 im Bundesamt für Justiz, speziell für Berlin [#273310]
Datum
17. März 2023 09:20
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung(en) zum Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht ab 2025 im Bundesamt für Justiz, speziell für Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273310/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage von heute Guten Tag << Antragsteller:in >> auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäft…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage von heute
Datum
17. März 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.255 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die gewünschte Information (Datenschutz-Folgenabschätzung zum genannten Gesetzentwurf) ist hier nicht vorhanden und muss von uns - wie Sie sicherlich wissen - anlässlich Ihrer Anfrage gemäß IFG nicht beschafft werden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage von heute [#273310] Guten Tag, danke, ist aussagekräftig. Hinweis: Sie haben nicht nach IFG, so…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage von heute [#273310]
Datum
17. März 2023 15:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, ist aussagekräftig. Hinweis: Sie haben nicht nach IFG, sondern nach DSGVO-EU bestimmte Beschaffungspflichten (auch nach Art. 63 DSGVO-EU), wenn massenweise Daten aus Berlin auf Bundesebene zentralisiert vorgehalten werden sollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273310/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage von heute [#273310] Guten Tag, wurde inzwischen nach DSGVO etwas Vergleichbares beschafft oder f…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage von heute [#273310]
Datum
29. Mai 2023 09:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wurde inzwischen nach DSGVO etwas Vergleichbares beschafft oder fehlen die Informationen weiterhin? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273310/