Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365

Anfrage an: Komm.ONE

die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Komm.ONE Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365 [#278902]
Datum
15. Mai 2023 10:09
An
Komm.ONE
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278902/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Komm.ONE
Liebe [geschwärzt], [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Vom 24.04.2023 bis zum 17.05.2023 bin ich …
Von
Komm.ONE
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365 [#278902]
Datum
15. Mai 2023 10:09
Status
Warte auf Antwort
imagefba710.png
19,1 KB


Liebe [geschwärzt], [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Vom 24.04.2023 bis zum 17.05.2023 bin ich nicht erreichbar. Bitte sprechen Sie in diesem Zeitraum [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]) an. Sie dürfen gerne Ihre Nachricht auch an [geschwärzt] senden. Am [geschwärzt] bin ich wieder persönlich für Sie da. Viele Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Komm.ONE
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Bitte um Übersendung einer Da…
Von
Komm.ONE
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365 [#278902]
Datum
15. Juni 2023 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen
imagebad313.png
19,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Bitte um Übersendung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für das Produkt Microsoft 365 (MS365) dürfen wir Ihnen mitteilen: Zu MS365 hat Komm.ONE AöR keine DSFA erstellt. Art. 35 Abs. 1 der DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen nur bei einer voraussichtlichen Folge eines hohen Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, eine DSFA zu erstellen. Zurzeit setzen wir das Produkt MS365 nicht für unsere Kunden ein. Als IT Dienstleister beschäftigen wir uns natürlich mit diesem Produkt, insbesondere auch mit der zukünftigen souveränen Delos MS365 Cloud. Die Verwendung von MS365 ist nicht in der Liste des LfDI BW für eine notwendige DSFA nach Artikel 35 Absatz 4 DSGVO enthalten. Somit ist Komm.ONE AöR nicht verpflichtet, eine DSFA zu erstellen und vorzuhalten. Mit freundlichen Grüßen