Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung
Haben Sie eine Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung?
Zudem interessiert die Zahl von Beschwerden an LDI NRW mit Hinweisen auf Erzählungen über Verschinden von datenverarbeitenden Urkunden mit personenbezogenen Daten durch Ämter der Stadt Köln.
Hier ist bekannt geworden, dass Ämter der Stadt Köln immer wieder gegenüber Betroffenen das Nicht-Auffinden von Schreiben, Einwurfschreiben, Faxschreiben behaupten (dann doch auffinden können).
Unter 6940/22 teilen Sie mit, es sei nach Erzählung des Amtes für Wohnungswesen der Oberbürgermeisterin achvollziehbar, dass Schreiben, die in Nachtbriefkästen der Stadt Köln eingeworfen wurden, nicht auffindbar seien.
Haben Sie eine öffentliche Warnung vor Nutzung der Nachtbriefkästen der Stadt Köln ausgesprochen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Januar 2023
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18. Februar 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]
- Datum
- 16. Januar 2023 20:59
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]
- Datum
- 16. Januar 2023 21:04
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wird verschickt...
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]
- Datum
- 17. Januar 2023 08:03
- Status
- Warte auf Antwort
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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]
- Datum
- 17. Januar 2023 08:04
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]; Ihre E-Mails vom 16.01.2023; Aktenzeichen 201.10 - 466/23
- Datum
- 31. Januar 2023 11:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]; Ihre E-Mails vom 16.01.2023; Aktenzeichen 201.10 - 466/23 [#267909]
- Datum
- 7. Februar 2023 21:56
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung [#267909]; Ihre E-Mails vom 16.01.2023; Aktenzeichen 201.10 - 466/23 [#267909]
- Datum
- 21. Februar 2023 20:57
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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