Datenschutzfolgeabschätzung Corona-Impfbuchung über wuppertal-live.de

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Corona-Impfangebot der Stadt Wuppertal ist in der Datenverarbeitung (Buchung der Termine) an die von die vernetzer Gesellschaft für digitale Dienste mbH betriebenen Internetseite wuppertal-live.de ausgelagert worden.
In den letzten Wochen häuften sich technische Probleme, wie Datenbankfehlermeldungen, die bis zum Benutzer an die Oberfläche durchgegeben wurden, oder auch einem eigentlich vollautomatisierten Prozess der Erneuerung von TLS-Zertifikaten von Lets Encrypt, der lieber manuell durchgeführt wurde und so zu einem auslaufenden Zertifikat und für mehrere Stunden zu einem Ausfall der vertrauenswürdigen Kommunikation mit der Webseite geführt hat.
Aufgrund dieser zu verhindernden Ereignisse haben wir uns die Frage gestellt, wie diese Plattform mit den aus unserer Sicht als Gesundheitsdaten (gem. Artikel 4 Nr. 15 DSGVO) einzustufenden Informationen umgeht.

Frage 1: Betrachtet die Stadt Wuppertal die Daten, die UserInnen zur Terminbuchung eingeben können und teilweise auch müssen, als Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Nr. 15 DSGVO?

Frage 2: Ist zur Verarbeitung der Daten nach Art. 35 Abs. 3 DSGVO eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt worden?

Frage 3: Wenn ja zu Frage 2: kann diese Abschätzung veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht?

Frage 4: Wurden vor der Beschaffung dieses Systems für diesen Zweck andere Systeme geprüft und andere Angebote eingeholt? Wenn ja, welche Systeme sind geprüft worden und welche Angebote wurden geprüft?

Frage 5: Wenn Frage 4 verneint wurde: auf welcher Grundlage hat die Stadt Wuppertal sich gestützt bei der Entscheidung, die Möglichkeit zur Buchung von Impfterminen an diesen Anbieter zu vergeben?

Frage 6: Was kostet die Auslagerung der informationsdiensttechnischen Verarbeitung?

Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu bestehen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Vielen Dank und freundliche Grüße

Daniel Fisher

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
Benedikt Matthes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Corona-Impfang…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Benedikt Matthes
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung Corona-Impfbuchung über wuppertal-live.de [#234822]
Datum
7. Dezember 2021 22:18
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Corona-Impfangebot der Stadt Wuppertal ist in der Datenverarbeitung (Buchung der Termine) an die von die vernetzer Gesellschaft für digitale Dienste mbH betriebenen Internetseite wuppertal-live.de ausgelagert worden. In den letzten Wochen häuften sich technische Probleme, wie Datenbankfehlermeldungen, die bis zum Benutzer an die Oberfläche durchgegeben wurden, oder auch einem eigentlich vollautomatisierten Prozess der Erneuerung von TLS-Zertifikaten von Lets Encrypt, der lieber manuell durchgeführt wurde und so zu einem auslaufenden Zertifikat und für mehrere Stunden zu einem Ausfall der vertrauenswürdigen Kommunikation mit der Webseite geführt hat. Aufgrund dieser zu verhindernden Ereignisse haben wir uns die Frage gestellt, wie diese Plattform mit den aus unserer Sicht als Gesundheitsdaten (gem. Artikel 4 Nr. 15 DSGVO) einzustufenden Informationen umgeht. Frage 1: Betrachtet die Stadt Wuppertal die Daten, die UserInnen zur Terminbuchung eingeben können und teilweise auch müssen, als Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Nr. 15 DSGVO? Frage 2: Ist zur Verarbeitung der Daten nach Art. 35 Abs. 3 DSGVO eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt worden? Frage 3: Wenn ja zu Frage 2: kann diese Abschätzung veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wurden vor der Beschaffung dieses Systems für diesen Zweck andere Systeme geprüft und andere Angebote eingeholt? Wenn ja, welche Systeme sind geprüft worden und welche Angebote wurden geprüft? Frage 5: Wenn Frage 4 verneint wurde: auf welcher Grundlage hat die Stadt Wuppertal sich gestützt bei der Entscheidung, die Möglichkeit zur Buchung von Impfterminen an diesen Anbieter zu vergeben? Frage 6: Was kostet die Auslagerung der informationsdiensttechnischen Verarbeitung? Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu bestehen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Vielen Dank und freundliche Grüße Daniel Fisher
Benedikt Matthes Anfragenr: 234822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234822/ Postanschrift Benedikt Matthes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Wuppertal
Sehr geehrte Fragesteller, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ihr Anliegen wird be…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung Corona-Impfbuchung über wuppertal-live.de [#234822]
Datum
8. Dezember 2021 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrte Fragesteller, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ihr Anliegen wird bei mir unter dem Vorgangszeichen 1.51.02.00.09-012/005 geführt. Ich habe Ihre Anfrage an die verantwortliche dezentrale Leistungseinheit weitergeleitet. Sie werden direkt von dort oder von mir baldmöglichst Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wuppertal
Corona Impfbuchung über wuppertal-Live Sehr geehrter Herr Mathes, hiermit beantworte ich Ihnen die Fragen, die Si…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Corona Impfbuchung über wuppertal-Live
Datum
29. Dezember 2021 11:58
Status
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1,8 KB
smime.p7s
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Mathes, hiermit beantworte ich Ihnen die Fragen, die Sie in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetztes NRW vom 7.12.2021 gestellt haben. Frage 1: Betrachtet die Stadt Wuppertal die Daten, die UserInnen zur Terminbuchung eingeben können und teilweise auch müssen, als Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Nr. 15 DSGVO? Nein, es handelt sich nicht um Gesundheitsdaten, da keine personenbezogenen Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen abgefragt und erfasst werden Frage 2: Ist zur Verarbeitung der Daten nach Art. 35 Abs. 3 DSGVO eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt worden? Nein, diese wurde nicht erstellt, weil nach Vorabprüfung kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen gesehen werden. Die insbesondere in Abs. 3 aufgeführten Merkmale treffen hier nicht zu. Frage 3: Wenn ja zu Frage 2: kann diese Abschätzung veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht? Es wurde keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt. Die Vorabprüfung ist Bestandteil des Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung und unterliegt wie andere Verträge der Geheimhaltung. Frage 4: Wurden vor der Beschaffung dieses Systems für diesen Zweck andere Systeme geprüft und andere Angebote eingeholt? Wenn ja, welche Systeme sind geprüft worden und welche Angebote wurden geprüft? Die Beauftragung ist nach Durchführung eines Vergabeverfahrens im Form eines Nachtrages erfolgt. Weitere Angaben können aufgrund der Wahrung der Vertraulichkeit nach § 5 VGV dazu nicht gemacht werden. Frage 5: Wenn Frage 4 verneint wurde: auf welcher Grundlage hat die Stadt Wuppertal sich gestützt bei der Entscheidung, die Möglichkeit zur Buchung von Impfterminen an diesen Anbieter zu vergeben? ./. Frage 6: Was kostet die Auslagerung der informationsdiensttechnischen Verarbeitung? Auch hier können aufgrund der Vertraulichkeit der Angaben keine Auskünfte gegeben werden. Axel Heinemann Koordinierende Covid-Impfeinheit - Stadt Wuppertal [W-Logo_schw_138px-Mail] Mobiles Impfen Stadt Wuppertal 405 Mobiles Impfen An der Bergbahn 33 +49 0202 563 8990 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Kennen Sie schon den Newsletter des Oberbürgermeisters? Jede Woche gibt es die wichtigsten Nachrichten der Stadt komprimiert und zusammengefasst. Hier können Sie sich (nicht nur) zum Newsletter des Oberbürgermeisters anmelden: https://www.wuppertal.de/service/newsletter_an_ab.php