Datenschutzfolgeabschätzung Corona-Impfbuchung über wuppertal-live.de
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Corona-Impfangebot der Stadt Wuppertal ist in der Datenverarbeitung (Buchung der Termine) an die von die vernetzer Gesellschaft für digitale Dienste mbH betriebenen Internetseite wuppertal-live.de ausgelagert worden.
In den letzten Wochen häuften sich technische Probleme, wie Datenbankfehlermeldungen, die bis zum Benutzer an die Oberfläche durchgegeben wurden, oder auch einem eigentlich vollautomatisierten Prozess der Erneuerung von TLS-Zertifikaten von Lets Encrypt, der lieber manuell durchgeführt wurde und so zu einem auslaufenden Zertifikat und für mehrere Stunden zu einem Ausfall der vertrauenswürdigen Kommunikation mit der Webseite geführt hat.
Aufgrund dieser zu verhindernden Ereignisse haben wir uns die Frage gestellt, wie diese Plattform mit den aus unserer Sicht als Gesundheitsdaten (gem. Artikel 4 Nr. 15 DSGVO) einzustufenden Informationen umgeht.
Frage 1: Betrachtet die Stadt Wuppertal die Daten, die UserInnen zur Terminbuchung eingeben können und teilweise auch müssen, als Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Nr. 15 DSGVO?
Frage 2: Ist zur Verarbeitung der Daten nach Art. 35 Abs. 3 DSGVO eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt worden?
Frage 3: Wenn ja zu Frage 2: kann diese Abschätzung veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 4: Wurden vor der Beschaffung dieses Systems für diesen Zweck andere Systeme geprüft und andere Angebote eingeholt? Wenn ja, welche Systeme sind geprüft worden und welche Angebote wurden geprüft?
Frage 5: Wenn Frage 4 verneint wurde: auf welcher Grundlage hat die Stadt Wuppertal sich gestützt bei der Entscheidung, die Möglichkeit zur Buchung von Impfterminen an diesen Anbieter zu vergeben?
Frage 6: Was kostet die Auslagerung der informationsdiensttechnischen Verarbeitung?
Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu bestehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Vielen Dank und freundliche Grüße
Daniel Fisher
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. Dezember 2021
-
11. Januar 2022
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!