Datenschutzfolgeabschätzungen zum E-Mail-System für Lehrkräfte

Die Datenschutzfolgeabschätzungen betreffend das E-Mail-System für Lehrkräfte des Landes sowie die Stellungnahmen/Bewertungen dieser durch den Landesdatenschutzbeauftragten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzf…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzungen zum E-Mail-System für Lehrkräfte [#193968]
Datum
31. Juli 2020 20:00
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgeabschätzungen betreffend das E-Mail-System für Lehrkräfte des Landes sowie die Stellungnahmen/Bewertungen dieser durch den Landesdatenschutzbeauftragten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Schreiben vom 31.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang von Herrn Dr…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Schreiben vom 31.07.2020
Datum
18. August 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
409,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang von Herrn Dr. Piendl. Mit freundlichen Grüßen