Az. 0520-2023
Sehr geehrter Herr [geschwärzt],
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen dazu allerdings mitteilen, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen keine Auskunft gewährt werden kann. Niedersachsen verfügt über kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, auf dessen Grundlage ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung stellen könnte.
Sie haben sich bei Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, berufen. Ich kann vorliegend nicht erkennen, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Informationszugang erfüllt sind.
Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen aus § 3 Abs. 1 NUIG bezieht sich nur auf Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG. Die von Ihnen begehrten Informationen über Anzahl und Inhalte vorheriger Konsultationen nach Art. 36 Abs. 1 DS-GVO, über Bewertungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 Abs. 2 DS-GVO sowie über Anzahl und Inhalte der Anfragen von Verantwortlichen, die sich auf Datenschutzfolgenabschätzungen im Allgemeinen beziehen, fallen nicht unter diesen Begriff. Entsprechendes gilt für den Informationsanspruch aus § 2 Abs. 1 VIG. Ein Zusammenhang zwischen den begehrten Informationen zur Praxis der vorherigen Konsultation nach Art. 36 DS-GVO und den relevanten Daten des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 VIG ist nicht herstellbar.
Im Übrigen ist es unsere Aufgabe, die Grundrechte und -freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um diesem Auftrag weiterhin gerecht werden zu können, müssen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit unter anderem auf die fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden und die angemessene Prüfung von gemeldeten Datenpannen legen. Das bedeutet leider auch, dass wir angesichts der Vielzahl von Anfragen derzeit grundsätzlich keine individuellen Auskünfte/Beratungen durchführen können.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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