Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36

Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1
Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2
Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Samuel Domiks
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und Inhalt der Anfragen von…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Samuel Domiks
Betreff
Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#275581]
Datum
12. April 2023 14:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1 Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2 Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 275581 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Samuel Domiks
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#275581]
Datum
12. April 2023 14:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Datenschutzfolgeabschätzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#275581] Unser Az.: 0221.4-16/159 Sehr geeh…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#275581]
Datum
12. Mai 2023 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az.: 0221.4-16/159 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], auf die als Anlage beigefügte Antwort wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]<[geschwärzt]>) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]