Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36

Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1
Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2
Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Samuel Domiks
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Samuel Domiks
Betreff
Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#276717]
Datum
19. April 2023 13:20
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1 Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2 Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samuel Domiks Anfragenr: 276717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276717/ Postanschrift Samuel Domiks << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Domiks

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
999/23/0051-19 Sehr geehrter Herr Domiks, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die wir unter dem Akte…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#276717]
Datum
21. April 2023 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
999/23/0051-19 Sehr geehrter Herr Domiks, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die wir unter dem Aktenzeichen 999/23/0051-19 bearbeiten. Die Anfrage können wir im Folgenden zugleich beantworten: Vorausschickend weisen wir darauf hin, das wir keine Genehmigungsbehörde sind. Uns angezeigte Projekte oder Datenverarbeitungsvorgänge untersuchen wir unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten und prüfen ggf., ob Maßnahmen nach Art. 58 DS-GVO zu ergreifen wären; eine Genehmigung einzelner Datenverarbeitungsvorhaben durch uns erfolgt jedoch nicht. Darüber hinaus gäben wir unter Bezugnahme auf § 2 Absatz 2 und 3 AIG keine weitere Auskunft zu konkreten Begründungen zu von uns getroffenen Entscheidungen. Anfragen i.S.v. Art. 36 Absatz 1 DS-GVO liegen uns allerdings z.Z. nicht vor, daraus resultierend haben wir in diesem Zusammenhang auch keine Maßnahmen nach Art. 58 DS-GVO ausgelöst. Mit freundlichen Grüßen